Diskussion:Tiberius Gracchus
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[Bearbeiten] Überarbeiteter Artikel
Habe den Artikel grundsätzlich überarbeitet. Er sollte nun den aktuellen Stand der Forschung wiedergeben. An einigen Stellen findet man in den Fachpublikationen unterschiedliche Angaben, zum Beispiel zu der Frage, ob es in der lex Sempronia agraria überhaupt eine Höchstgrenze für die Altbesitzer gab (1.000 iugera) oder ob eine solche Höchstgrenze sich nur aus der Zahl der Familienmitglieder ergab (so Stockton: "The Gracchi", Seite 41). Ich habe mich hier gegen die Ansicht von Stockton entschieden, da diese Meinung - soweit ich dies erkennen konnte - eine Einzelmeinung geblieben ist (K. Christ mag sich hierzu nicht festlegen und teilt lediglich mit, dass die Einzelheiten umstritten seien - in: "Krise und Untergang der römsichen Republik" Seite 124.).
Auch die Frage, ob Gracchus auf ein altes Gesetz bzw. einen alten Gesetzentwurf zurückgreifen konnte (lex Licinia), ist umstritten. Ich habe versucht, dies im Artikel erkennbar zu machen.
Die in dem alten Artikel noch enthaltene längere Schilderung des Wirkens des Gaius Gracchus habe ich nicht erneut in den Artikel übernommen, da ich (wie ich bereits unten schon einmal geschrieben habe) der Meinung bin, diese gehöre besser in den eigentlichen Artikel des jüngeren Gracchus. Leider ist der Artikel über "Gaius Gracchus" nur eine Übersetzung aus dem Englischen und bedarf m.E. einer grundsätzlichen Überarbeitung.
--Pein 23:39, 22. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Alter Artikel
Habe mal die angaben zum Ackergesetz ergänzt/berichtigt. Werde mal bei gelegenheit den Artikel überarbeiten.
Hallo, ich habe die Ergänzungen des Artikels vom 20.06.2005 gestrichen. Zunächst finden sich ein Teil der Angaben bereits im Artikel, weshalb die Wiederholung stilistisch m.E. störend ist und diese genauen Angaben auch nicht an den Anfang eines Artikels gehören, in dem zunächst versucht wird, das Leben der betreffenden Person in einem Einleitungssatz zusammenzufassen.
Des weiteren waren die gemachten Angaben zum Teil unrichtig. Zunächst einmal war es nicht Gracchus, der gegen ein Ackergesetz vorging, sondern er war es gerade selbst, der ein Ackergesetz eingebracht hatte. Ich meine, der Text war hier mißverständlich. Auch ließ er sich nicht zwei weitere Male zum Volkstribun nachwählen, sondern nur ein weiteres Mal. Schließlich ist er auch nicht durch das "Volk" gestürzt worden, sondern durch Mitglieder der Senatsoligarchie. Gruß, M. Pein
Der vorletzte Absatz beschäftigt sich ausschließlich mit dem Wirken des Gaius Gracchus. Es stellt sich daher die Frage, ob der Absatz hier im Artikel Tiberius Gracchus nicht falsch aufgehoben ist. Eine Verschiebung/Eingliederung dieses Absatzes in den Artikel Gaius Gracchus wäre sinnvoll. Gruß, M. Pein
[Bearbeiten] Gracchus ein Revolutionär?
Zitat: Ti. Gracchus und seine Anhänger ließen sich nun zu dem nach damaligen Rechtsverständnis einmaligen und revolutionären Schritt hinreißen, den Volkstribun Octavius durch Beschluss der Volksversammlung abzusetzen.
Was ist an einem eklatanten Verfassungsbruch revolutionär. Ein Volkstribun war laut römischer Verfassung absolut unantastbar. Damit war er und seine Bande kein Revolutionäre sondern Staatsverbrecher.
Gruß LB-Versender
Hallo LB-Versender,
ob "Staatsverbrecher" oder "Revolutionär" das mag man beurteilen wie man will, wahrscheinlich ist beides nicht richtig bzw. ungenau. Der Begriff "revolutionär" wird allerdings in der Forschung häufig für das Handeln des Gracchus verwandt (etwa in: Wolfgang Kunkel: ″Römische Rechtsgeschichte″, Seite 61, Köln 2001, ISBN 3-412-02801-0), daher ist es sicher nicht falsch, diesen Begriff auch in einem Wikipedia-Artikel zu verwenden.
Besten Gruß --Pein 22:49, 22. Okt. 2006 (CEST)
--Wenn hier von Bande gesprochen wird, hat das nichts mit Neutralität zu tun, sondern ist bloße Ideologie, dazu eine überaus reaktionäre. Solche Ausdrücke wie Bande hat nichts mit einer Enzyklpädie zu tun. --HorstTitus 18:24, 7. Nov. 2006 (CET)