Portal:Transport und Verkehr/Entwürfe/Sonderrecht
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Das Sonderrecht ist die Ausnahme der Verhaltensvorschriften im deutschen Straßenverkehr.
Fahrzeugführer dürfen Sonderrechte in Anspruch nehmen, um eine Aufgabe zu erfüllen. Dabei dürfen sämtliche Verkehrsregeln übertreten werden, außer der Pflicht, keine Verkehrsteilnehmner zu schädigen.
Dies gilt fast ausschließlich für Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Im weiteren Sinne gibt es auch Sonderrechte im Straßenverkehr, die rechtlich nicht namentlich fix sind:
- Kommunale Reinigungsfahrzeuge
siehe auch: Wegerecht
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Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht
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