Transaktion (Wirtschaft)
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Als Transaktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine gegenseitige Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern oder Dienstleistungen. Hierbei fallen üblicherweise Transaktionskosten an.
In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann zustande kommt, wenn beide Transaktionspartner sich einen Vorteil von ihr versprechen.
[Bearbeiten] Arten
es lassen sich fünf Transaktionsarten unterscheiden:
- Gut gegen Gut: Realtausch / Naturaltausch
- Gut gegen Forderung: Kauf / Verkauf von Gütern
- Forderung gegen Forderung: Kauf / Verkauf von Forderungen (auch Kredittilgung, Umschuldung usw.)
- Gut gegen Transfer: Realtransfer / Realschenkung
- Forderung gegen Transfer: Forderungstransfer / -Schenkung (auch Steuerzahlungen, Subventionen, Renten, Kindergeld, staatliche Transferzahlungen)
Geld ist in der Volkswirtschaftslehre kein Gut, sondern immer eine Forderung oder eine Verbindlichkeit.
[Bearbeiten] Beispiel
Herr K. will sein Mountainbike verkaufen. Obwohl es einmal sehr viel gekostet hat und noch völlig in Ordnung ist, stellt es für Herrn K. nur einen geringen Wert dar, da er kaum noch Fahrrad fährt und den Platz in seinem Keller für andere Dinge benötigt. Er überlegt sich, dass er zumindest noch 50 Euro für das Rad haben möchte. Frau V. benötigt dringend ein Fahrrad, das sie auch in bergigem Gelände benutzen kann. Sie kann sich aber angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse kein neues Rad leisten. Nach einem Kassensturz kommt sie zu dem Ergebnis, dass sie maximal 100 Euro für ein Fahrrad ausgeben kann.
In diesem Beispiel wäre jeder Preis, der oberhalb der Preisuntergrenze von K. und unterhalb der Obergrenze von V. – also zwischen 50 und 100 Euro – liegen würde, für beide Parteien vorteilhaft und eine Transaktion könnte zustande kommen.
Es kann sich um eine Leistung (Transaktion) mit oder ohne Gegenleistung handeln. Leistungen ohne Gegenleistung bezeichnet man als Schenkung oder Übertragung.