Benutzer:Trokon
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LEV Thüringen steht für Landes-Eltern-Vertretung Thüringen
Für jede Schulart wird auf der Ebene des Landes Thüringen die Elternvertretung durch einen Landeselternsprecher und seinen Stellvertreter ausgeübt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Grundlagen der Arbeit der Landeselternvertretung
[Bearbeiten] ThürSchulG - Thüringer Schulgesetz
[Bearbeiten] § 32 Mitwirkung der Eltern
(1) Die Eltern wirken durch gewählte Elternvertretungen in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Elternvertretungen werden an den einzelnen Schulen für die Klassen, für die Stammkurse und die gesamte Schule, bei den zuständigen Schulämtern und auf Landesebene gewählt.
(2) Der Schulleiter unterrichtet die Schulelternvertretung zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er erteilt die für die Arbeit der Schulelternvertretung notwendigen Auskünfte.
(3) Auf der Ebene der Schulämter vertritt die Kreiselternvertretung die Interessen der Elternschaft gegenüber den Schulämtern und den Schulträgern, auf der Landesebene vertritt die Landeselternvertretung diese gegenüber dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium.
(4) Der Elternmitwirkung stehen insbesondere Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechte zu. Der Schulleiter, das zuständige Schulamt, der Schulträger und das für das Schulwesen zuständige Ministerium prüfen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anregungen und Vorschläge der Elternvertretung innerhalb von vier Wochen und teilen dieses Ergebnis der jeweiligen Elternvertretung mit, wobei im Falle der Ablehnung das Ergebnis zu begründen ist.
(5) § 28 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. [Auszug aus dem Thüringer Schulgesetz]
[1] - Auszug aus dem Thüringer Schulgesetz
[Bearbeiten] Thüringer Mitwirkungsverordnung
[Bearbeiten] § 5 Landeselternsprecher und ihre Vertreter
(1) Für jede Schulart wird auf der Ebene des Landes die Elternvertretung durch einen Landeselternsprecher und seinen Stellvertreter ausgeübt. ...
[Bearbeiten] § 6 Gemeinsame Landeselternvertretung
(1) Die Landeselternsprecher der Schularten und ihre Stellvertreter bilden die gemeinsame Landeselternvertretung. Die gemeinsame Landeselternvertretung ist Organ der gemeinsamen Beratung der Elternvertretungen auf der Ebene des Landes. Sie kann aus ihrer Mitte den gemeinsamen Landeselternsprecher und seine beiden Stellvertreter wählen.
[2] - Auszug aus der Thüringer Mitwirkungsverordnung
[Bearbeiten] Zusammensetzung der LandeselternsprecherInnen
[Bearbeiten] Grundschulen
* Alexander Grimm (Vorsitz) Tel.: +49-(0) 36372-18800 algr@lev-thueringen.de * Sören G. Prüfer (stellv. Vors.) Kontakte: Tel. +49-(0) 3677-840743 sopr@lev-thueringen.de
[Bearbeiten] Regelschulen
* Vositz N.N.
* Andreas Wiegler (amt. Vors.) Kontakte: Tel. +49-(0) 361-4219844 anwi@lev-thueringen.de
[Bearbeiten] Förderschulen
* Dietmar Lundström (Vorsitz) Tel.: +49 (0) 36461-87782 dietmarlundstroem@googlemail.com * Mario Thiel (stellv. Vors.) Tel.: +49 (0) 177-1429477 t-mario@hotmail.de
[Bearbeiten] Gymnasien
* Prof. Dr. Thomas Weiß (Vorsitz) Tel.: +49 (0) 3641-945143 weiss@blopsy.uni-jena.de * Peggy Katzer (stellv. Vors.) Tel.: +49 (0) 361-2626818 pkatzer@web.de
[Bearbeiten] Gesamtschulen
* Carmen Frey (Vorsitz) Tel.: +49 (0) 36294-72346 C@rmen.Frey.info * Jens Vogel (stellv. Vors.) Tel.: +49 (0) 36255-88444 Je_Vogel@web.de
[Bearbeiten] Berufsbildenden Schulen
* Andreas Mächt (Vorsitz) hvsmaecht@gmx.de * NN (stellv. Vors.)
[Bearbeiten] Geschäftsstelle
Geschäftsstellenleiter Bernd Sprechert Geschäftszeit: Mittwochs 10.00 - 14.00 Uhr
Heinrich-Heine-Allee 2-4 99438 Bad Berka Tel: +49 (0) 3645856-306 Fax: +49 (0) 3645856-129 Email: lev@thillm.thueringen.de
[Bearbeiten] Homepage der LEV Thüringen
[3] - Homepage der LEV Thüringen