UN-Vertragsorgane
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Die UN-Vertragsorgane (UN Treaty Bodies) sind Ausschüsse der Vereinten Nationen, die die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen überwachen, indem sie Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben. Sie bestehen aus von den Vertragsstaaten bestimmten Sachverständigen und sind in der Regel beim UN-Menschenrechtshochkommissariat OHCHR in Genf angesiedelt. Ihre Rechtsmeinungen stellen wichtige Hilfen für die Auslegung der Abkommen dar, sind allerdings völkerrechtlich nicht aus sich heraus verbindlich. Ihre genauen Funktionen und Kompetenzen variieren je nach Abkommen.
Es existieren sieben verschiedene Vertragsorgane, die jeweils für die Überwachung eines Menschenrechtsabkommens zuständig sind. (Mit Ausnahme des Menschenrechtsausschusses, der für die Überwachung des UN-Zivilpakts verantwortlich ist, sind die Zuständigkeiten aus der Bezeichnung ersichtlich.):
- Der UN-Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee - HRC),
- Der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights - CESCR, kurz: UN-Sozialausschuss),
- Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination - CERD, kurz: UN-Rassendiskriminierungsausschuss)
- Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination Against Women - CEDAW)
- Der UN-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture - CAT)
- Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child - CRC)
- Der UN-Ausschuss über die Rechte von Arbeitsmigranten (Committee on Migrant Workers - CMW)
[Bearbeiten] Weblinks
- Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte: Vertragsorgane
- Human Rights Treaty Bodies Monitoring the core international human rights treaties (auf der Website des Menschenrechtskommissariats)