Diskussion:Unfalldatenspeicher
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Widersprechen sich die letzten 2 Abschnitte nicht?
"Fahrer im Straßenverkehr vorsichtiger verhalten, da es relativ leicht ist, Verfehlungen des Fahrzeugführers nachzuweisen."
und
"gespeicherten Daten sofort löschen kann [...] nicht selbst zu belasten"
84.56.145.158 23:30, 26. Mär 2006 (CEST)
- Teilweise ist das ein Widerspruch. Es steckt wohl dahinter, dass nur für offensichtliche Fehler der Fahrers mit dem UDS dieser den Lösch-Knopf betätigt. Sollte man vorsorglich bei jedem Unfall diesen Betätigen, ist der UDS überflüssig. Mit dem UDS will man ja sauber nachweisen, sich korrekt (Blinker, Geschwindigkeit etc.) verhalten hat. Auch wenn einige Umstände (Blinker vergessen) gegen einen sprechen, kann man mit anderen Daten sein vorschriftsmäßiges Verhalten (keine überhöhte Geschwindigkeit) nachweisen. -Toshi. 15:55, 27. Mär 2006 (CEST)