Universi Dominici Gregis
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Universi Dominici Gregis ist eine Apostolische Konstitution von Papst Johannes Paul II.. Die Konstitution vom 22. Februar 1996 legt die Vorgehensweise während der Sedisvakanz und des Konklaves fest. Ihr vollständiger Titel lautet Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom. Johannes Paul II. fasste mit der Konstitution die bisher gültigen Bestimmungen bezüglich der Wahl des Papstes zusammen und veränderte sie in einigen Punkten.
Wichtige Änderungen gegenüber früheren Regelungen:
- Die Wahlverfahren per acclamationem seu inspirationem (durch Akklamation, d.h. allgemeine öffentliche Zustimmung) und per compromissum (durch Übertragung der Wahl auf ein kleineres Gremium) sind abgeschafft. Der Papst wird von nun an einzig und allein per scrutinium (durch geheime Wahl) bestimmt.
- Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ist nach 30 Wahlgängen keine Entscheidung gefallen, können die Kardinäle einen anderen Wahlmodus bestimmen, bei dem dann nur noch die absolute Mehrheit erforderlich ist.
- Die Ankündigung des neugewählten Papstes durch weißen Rauch wird nicht mehr erwähnt. Ob dieses, als folkloristisch geltende Zeichen, bei künftigen Papstwahlen noch Anwendung finden wird, war zunächst unklar, wurde aber 2005 wieder angewandt.
- Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle (die das 80. Lebensjahr bei Beginn des Konklave noch nicht vollendet haben) darf weiterhin 120 nicht überschreiten. Allerdings ist Johannes Paul II. bereits zweimal von dieser Vorschrift abgewichen und erhöhte die Zahl vorübergehend auf jeweils 135.
Der Titel Universi Dominici Gregis ist aus den Anfangsworten der lateinischen Version der Konstitution gebildet, die entsprechende Stelle lautet in deutscher Übersetzung „[Hirte] der gesamten Herde des Herrn“.