Unterhaltsgeld
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ist das Unterhaltsgeld im Sinne des SGB III ersetzt worden durch das "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" im Sinne des §§ 116 Nr. 1, 124a SGB III. Während die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zu denen des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit Unterschiede aufweisen, werden beide gleich berechnet und bestehen deshalb auch in gleicher Höhe.
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