Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl
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- Bitte um Klaerung:
Habe den Beitrag gerade gelesen und habe einige Zweifel bei der Darstellung:
1. "Neu ist durch diese Rechtsprechung die Definition des Schutzbereichs von Art. 16 GG als ein Grundrechtskomplex aus Staatsbürgerschaft und Auslieferungsschutz, ein Maßstab woran auch die Gesetzgebung zur Deutschen Staatsangehörigkeit künftig gemessen wird." - Dies wird nicht ausdruecklich aus dem Urteil deutlich
2. "Das Gericht sieht in der Staatsangehörigkeit und dem Auslieferungsverbot einen zusammenwirkenden Grundrechtskomplex und beschreibt ihn orientiert am völkerrechtlichen Heimatbegriff." - Dies wird ebenfalls nicht aus dem Urteil deutlich
Bitte ganzes Urteil lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050718_2bvr223604.html (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.190.223.52 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 17:41, 24. Aug 2006 (CEST))