Diskussion:Vertrag
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Den Weblink sehe ich kritisch und bin für "im Zweifel entfernen". Zwar handelt es sich hier um keinen der vielen dubiosen Anbieter, allerdings ist es nunmal ein kommerzieller bzw. gewerblicher Anbieter und diese haben meiner Meinung nach grundsätzlich nichts in Wikipedia zu suchen (erstrecht nicht in der Form einer Link-Empfehlung!) Nochdazu hört sich die Beschreibung "Große Auswahl an Verträgen zum Download" als purer Werbeslogan an und ist auch mißverständlich: Verträge gibt es da nicht einfach so "zum Download", sondern gegen Bezahlung. Also bitte achtet etwas mehr auf kommerzielle Werbelinks in den Texten!
Schon wieder eine kurze, aber relativ unverständliche Definition eines Begriffes. Wäre es möglich, die Definition etwas zu verdeutschen?
Meinst du, dass "universal" durch "allgemein", "transhistorisch" mit "zu allen Zeiten" o.ä. ersetzt werden soll? Wenn ja: Wikipedia:Sei mutig beim Ändern der Seiten --Andrsvoss 20:40, 24. Okt 2003 (CEST)
Eigentlich war mein Einwand nicht nur auf diesen Artikel bezogen und sollte keinesfalls eine Beleidigung darstellen. Ich bin nicht Rechtsexperte. Daher würde ich mich nicht trauen, diesen Satz wie oben beschrieben, einfach mit deutschen Wörtern zu ersetzen. Ich denke aber, dass das eine mögliche verständlichere Variante für einen Nichtfachmann ist, ohne die Definition zu verfälschen.
Ansonsten traue ich mich schon, einen Artikel zu verbessern, von dem ich genügend verstehe.
Ich wollte dir nicht aufziehen. War wirklich nur als Ermunterung gemeint. Ich werden die Definition allgemein verständlicher fassen PS: Bitte signiere deine Beiträge doch mit vier Tilden. --Andrsvoss 23:15, 2. Nov 2003 (CET)
Hallo ... Vielen Dank für deine rasche Verbesserung der Definition. Damit kann ich schon viel besser leben, obwohl es für einen Laien noch immer eher kompliziert tönt.
Ich habe unterdessen im Bedeutungswörterbuch vom Duden nachgeschaut. Dort steht für Vertrag: "Eine rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Parteien, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt sind." Wahrscheinlich würde aber das Urheberrecht verletzet, wenn der Satz so in Wiki übernommen würde. Deshalb denke ich, es ist recht schwierig, eine Definition einfach und verständlich zu gestalten.
Obwohl ich im Moment noch nicht weiss, was die vier Tilden bewirken, ich probiere es einfach aus. Gruss NM 62.203.24.179 08:29, 3. Nov 2003 (CET)
Was ist eigentlich eine Rechtsvorstellung? Ein Vertrag ist doch mehr was Konkretes. --62.134.61.24 20:52, 3. Mär 2004 (CET)
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"Dennoch bestehen lebenspraktisch unzählige Beispiele, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen, die Güterabwägung, das Zustandekommen oder die Erfüllung von Verträgen wenn auch nicht im rechtsfreien Raum, so denn doch ohne jede juristische Berücksichtigung auf Vertrauensbasis oder im Geiste interkultureller Beziehungen auf der Basis außereuropäischer Rechtssysteme ohne die Möglichkeit einer vom Status der handenden Personen unabhängigen Klage bzw. Durchsetzung der Ansprüche geschlossen werden."
Diesen Absatz halte ich spachlich für recht unverständlich.
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[Bearbeiten] Ergänzungsbedarf
Kopie meines Kommentars zu einem Löschantrag Frachtvertrag: (Der Frachtvertrag ist )meines Erachtens auch kein Vertrag, der einen eigenen Artikel benötigt. Bei Vertrag sind unter Typologie der Verträge die wesentlichsten Vertragstypen des BGB genannt, die fast alle - mit Berechtigung - in eigenen Artikeln näher erläutert werden. Freilich gibt es noch Unmengen weiterer Verträge, davon vermisse ich auf den ersten Blick den Ehevertrag. Vieleicht sollte der Artikel Vertrag primär zwischen Privatrechtlichen Verträgen und Öffentlich-rechtlichen Verträgen unterscheiden, letztere werden darin nicht genannt. Die Überarbeitung sollten besser die Juristen unter uns angehen, ich lasse die Hände davon, da sonst Nachbesserungsbedarf entstehen könnte. --62.225.117.54 11:15, 30. Jun 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Verdeutschung von Juristensprache notwendig
Es wurde hier schon vor einiger Zeit geschrieben, scheint mir aber einer Wiederholung wert: Wenn dieser Artikel auch für Nichtjuristen verständlich sein soll - und das soll er ja wohl -, dann muss hier unbedingt Klartext geschrieben werden. Als "Normalmensch" komme ich doch spätestens bei "Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs" nicht mehr mit! Und Formulierungsungetüme wie "Demgegenüber werden Verträge in einer gerichtlichen Auseinandersetzung regelmäßig grundsätzlich oder in ihrer Erfüllung bzw. dem rechtmäßigen Zustandekommen als solches bestritten." sind schlicht unmöglich.
[Bearbeiten] Kategorisierung
falsche Kategorie wird ständig wieder eingetragen - die Rechtspsychologie beschäftigt sich nicht! mit Verträgen -84.147.159.4 09:31, 18. Jun 2006 (CEST)
- Die beständige Wiederholung einer Tatsachenbehauptung ersetzt keinerlei Nachweis. Die Darstellung von Wiska Bodo ist da deutlich glaubhafter. Bitte unterlasse das ständige Löschen, sowas grenzt in dieser Hartnäckigkeit bereits an Vandalismus. --213.39.155.246 09:34, 18. Jun 2006 (CEST)
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- die Kategorie ist einfach falsch - erläutere doch mal den (nicht vorhandenen) Zusammenhang und Belege diesen mit Quellen -84.147.159.4 09:38, 18. Jun 2006 (CEST) im übrigen bist du der Vandale - QS werden nicht einfach gelöscht; siehe wiki-Regeln 84.147.159.4 09:38, 18. Jun 2006 (CEST)
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- Wenn eine Anrufung der QS offensichtlicher Unfug ist, dann ist die Wiederherstellung der QS-Anrufung Vandalismus. --Walter Falter 11:29, 18. Jun 2006 (CEST)
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- Rechtspsychologie: "Dazu zählen neben den "klassischen" Bereichen der forensischen (gerichtlichen) Psychologie und der Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prognose, Prävention etc.) auch neuere, insbesondere experimentelle Ansätze der Aussagepsychologie und der Vernehmung, die (Sozial-)Psychologie der Gerichtsverhandlung und Urteilsbildung, ferner psychologische Ansätze im Straf- und Maßregelvollzug und bei der Polizei sowie psychologische Aspekte des Familien- und Sozialrechts." http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/afak.html
- Rechtspsychologie: "Einführung in das juristische Denken; Grundlagen des materiellen und formellen Strafrechts, einschließlich des Jugendstrafrechts; Grundlagen der Kriminologie, insbesondere Beschreibung, Erklärung, Prognose und Prävention von Kriminalität; Handeln im Kriminaljustizsystem; Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts und des Vormundschaftsrechts; Forensische Begutachtung, insbesondere im Bereich des Strafrechts und des Familienrechts; Psychologische Aspekte des Strafvollzugs und der Resozialisierung sowie der Straftäterbehandlung; methodische Fragen; rechtliche Sozialisation; Beziehungen zu den Nachbardisziplinen Psychiatrie, Soziologie, Pädagogik." http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/ausbildung/erlangen.html
- "Die Ausbildung im Fach Rechtspsychologie umfasst zunächst eine Einführung in die hierfür wesentlichen gesetzlichen Grundlagen (u.a. materielles und formelles Strafrecht und Zivilrecht, Strafvollzugsrecht). In der weiteren Ausbildung werden u.a. die folgenden Bereiche behandelt: Grundlagen der Kriminologie, Psychologische Aspekte des Handelns im Justizsystem, Modelle der Erklärung und Prognose abweichenden Sozialverhaltens, Präventions- und Trainingsprogramme bei Störungen des Sozialverhaltens, Psychologische Aspekte der Strafverfolgung, des Strafvollzugs und der Resozialisierung, Begutachtung von Zeugenaussagen, Identifizierung von Tatverdächtigen, Diagnostik und Begutachtung im Strafrecht (Verantwortlichkeit von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen), Diagnostik und Begutachtung im Zivilrecht (Familienrecht, Deliktfähigkeit), Polizeipsychologie."
http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/ausbildung/kiel.html
-84.147.149.42 10:14, 19. Jun 2006 (CEST)
also, kein Zusammenhang -> Kategorie ist falsch -> also raus damit 84.147.163.101 19:28, 19. Jun 2006 (CEST)
- Warten wir doch einfach mal ab, was Bodo zu dem Thema sagt. Und pöble nicht noch einmal auf meiner Diskussionsseite. --Walter Falter 19:41, 19. Jun 2006 (CEST)
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- *lol* da du dich inhaltlich nicht zu o.g. äußerst, schließe ich, dass du es entweder nicht verstanden hast (kein Sachverstand) oder einen zu geringen Selbstwert besitzt um deinen Fehler zuzugeben -84.147.189.159 19:33, 22. Jun 2006 (CEST)
Hallo Anonymus! Du bist herzlich eingeladen den Lehrstuhl der Arbeits- und Organisationspsychologie zu finden, der sich innerhalb der speziellen Betriebswirtschaftslehre mit dem persönlichen Verkauf im Marketing befasst und die speziellen Fragen zur Vertragsgestaltung aus psychologischer Sicht vermittelt. Ich kann nur sagen, dass ich meine Arbeit als Verkaufstrainer seit 1996 im Fach Verkaufspsychologie sicher nicht auf die klinische Psychologie bezogen habe. Sollte die Rechtspsychologie sich nicht mit den Besonderheiten der persönlichen Verhandlung befassen, was ich nicht exklusiv behaupten mag und daher als beste Wahl annahm, dann gibt es innerhalb der Wirtschaftspsychologie eben die Arbeits- und Organisationspsychologie. Ich bin praktischer Betriebswirt (Kammerabschluss) und habe nur einige hundert Verkäufer für private Bildungsträger und Unternehmen mit den entpsrechenden Inhalten unterrichtet. Und Du kannst mir glauben, dass es sicher auch Universiäten gibt an den Verkäufer in der Vertragsgestaltung auf der Grundlage von wahrnehmungspsychologischen und motivationspsychologischen Erkenntnissen sowie der Operationalisierung von Persönlichkeits- und Differenzieller Psychologie ausgebildet werden. Um das zu erkennen brauche ich keine akademische Ausbildung. Wohl aber offensichtlich um zu erkennen, dass Strafrechtswesen und Vertragsrecht offensichtlich nichts miteinander zu tun haben. Ich weis dennoch von Wirtschaftsrechtlern, dass sie Psychologie studieren. Wir sprechen hier nämlich von angewandter Psychologie, und mir ist es ziemlich egal in welche Unterkategorie Du das legst. Wenn Du die Zugehörigkeit zur Hauptkategorie bestreitest, dann finde ich eine bessere Uneterkategorie und offensichtlich nicht Du! Die Teilbereiche überschneiden sich nämlich, du freche, gesichts- und namelose Plage. Arbeite hier mit und lass diese Kluglöscherei! Ich hab´s nämlich jetzt erledigt. Bo Kontemplation 00:43, 23. Jun 2006 (CEST)
- auch diese Kategorie ist falsch, aber was will man von einem unbedarften Laien auch erwarten; deine Äußerungen enthüllen im übrigen dein niedriges Niveau -84.147.167.78 08:16, 24. Jun 2006 (CEST)
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- du hast anscheinend Probleme mit der Differenzierung zwischen Prozess und Ergebnis; der Prozess des Verhandelns ist ein Thema der Sozialpsychologie (Soziale Interaktion), das Ergebnis jedoch, d.h. der Vertrag selbst ist kein psychologisches Thema! -StudPsychB 22:39, 26. Jun 2006 (CEST)
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- Jetzt komm doch bitte mal raus aus Deinem Elfenbeinturm und sieh Dir den Artikel an: der gesamte Abschnitt Vertragsverhandlung stammt von mir. Glaubst Du allen Ernstes, dass mir nicht bewusst ist, worin der Unterschied zwischen Zustandekommen und Ergebnis ist? Du springst nur zu kurz, denn ein Vertrag wiederum begründet weiter soziale Interaktionen, wie unter Juristen auch mit den Stichworten aus Erfüllung , Störung und Anfechtung bekannt sein dürfte. Ein Vertrag steht niemals außerhalb der menschlichen Psychologie und Interaktion, nicht einmal bei seiner Determinierung in Praragrafen oder AGB. Richtig ist, dass Juristen, vor allem junge Juristen der Meinung sind, ihre Zunft hätte nichts mit dem Menschen und seinen individualpsychologischen Bedürfnissen zu tun. Wenn diese Fachleute jedoch älter werden, erkennen sie meist, dass sie entwder nur Handlanger der handelnden Partein für rechtssichere Formulierungsfragen sind oder selbst in den Prozess der Beratung und psychologischen Betrachtung eingreifen. Dafür muss man nicht einmal ausgebildeter Mediator sein. Kat rein! Bo Kontemplation 16:31, 28. Jun 2006 (CEST)
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- nochmal: dies gehört alles zum Artikel Verhandlung und nicht zu diesem (also verschieben, verlinken und hier löschen) - Beachte, dass der Artikel auch zum Artikel-Namen passt und beachte die o.g. Differenzierung zwischen Prozess und Ergebnis, d.h. zwischen Verhandlung und Vertrag, die ja nicht umsonst auch bei wiki vorgenommen wurde --StudPsychB 19:49, 28. Jun 2006 (CEST)
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- Weist Du wie viel Formen einer Verhandlung es gibt? Die Vertragsverhandlung, besser der Abschnitt hierzu ist schon vor Monaten hier her verlegt worden, weil dort genau die gleichen Argumente vorgetragen wurden (Verträge sind nur ein Ziel... etc.). Vielleicht hast Du ja ein Problem damit einen Überblick als solchen zu akzeptieren. Die Wikipedia ist weder ein Fachlexikon, noch will sie Fachbegriffe nur in einer Bedeutungshoheit definieren (siehe Psychologie oder Philosophie). Ich rede mir hier den Finger fusselig, weil Du einfach nicht einsehen willst, dass ein Dutzend vertriebsbzeogene Themen und Ergebnisse (nicht nur Prozesse) unter angewandte Psychologie fallen. Und wenn Du mir nochmal ohne Argument die Kat. löschst, betrachte ich das als Vandalismus! Mach Dich bitte mit den Gepflogenheitden der Mehrfachkategorisierung hier und der unerwünschten Bedeutungshoheit einzelner Fachdisziplinen zu den Lemmata vertraut und leg die Fachbrille ab. Vor, während und nach Vertragsverhandlungen werden seelische Zustände, individualpsycholgische und institutionalisierte Bedürfnisse sowie Machtpositionen wirtschaftich und sozial erfasst. Nicht nur vor und nach Vertragsschreibung. Bo Kontemplation 20:32, 28. Jun 2006 (CEST)
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- Erst vandalierst Du hier als IP rum, dann meldest Du Dich an un man kann zumindest mal sehen, was Du hier so treibst und feststellen, dass Du offensichtlich nicht dumm bist und nun revertest Du hier ohne Argumentation weiter! Ein Argument "das stimme aber nicht" ist kein Argument! Ich habe die Zusammenhänge mit Hinweis auf die andern Eintragungen in der Kat dargelegt. Du behauptest nur, dass ein Ergebnis frei von psycologischen Einflüssen sei und reklamierst für Verträge eine bedürfnisfreie Momentaufnahme. Bitte Belege! Bo Kontemplation 21:21, 28. Jun 2006 (CEST)
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Vielleicht ließe sich das Problem lösen, indem man den wenig substanzhaltigen Abschnitt "Vertragsverhandlung" streicht oder deutlich strafft - dann müsste dessen vermeintlicher Inhalt nicht kategorisiert werden und die umstrittene Kategorie könnte entfallen. Scaevola 06:55, 29. Jun 2006 (CEST)
- Das ist sicher keine Lösung, sondern eine Deiner vielfältigen Bemühungen, meine unsubstantiierte Arbeit hier generell gerne weitflächig zu löschen. Bitte geh doch in die Texte über Aera 51, diverse Sit-Com-Serien oder meinetwegen die Studentenverbindungen und trage dort Deine Vorschläge vor. <ironie/on> Danke auch, dass Du wieder mal in alter Gutsherren-Manier den asszoiativen Verweis ohne Bearbeitungskommentar entfernt hattest. <ironie/off> Dadurch konnte ich nicht gleich erkennen, dass er im Text bereits verlinkt war und durfte unsinnigerweise reverten. Du bist Dir ja noch nicht einmal zu schade, meine Hinweise auf Lösungsmöglichkeiten für Probleme, die Du mit anderen Bentzern und dem System hier hast, auf Deiner Diskussionsseite zu entfernen (Link). Bitte geh´ mir doch aus dem Weg. Bo Kontemplation 16:48, 29. Jun 2006 (CEST)
könnte mal bitte jemand auf den "Geschäftbesorgungsvertrag" eingehen ? das ist offensichtlich eine neue Vertragsform aber es gibt keinerlei Definition im internet was das genau ist und da es insbesondere von bauernfänger genutzt wird, wäre dringend eine eigene Seite und eine verlinkung in wiki angebracht !!!! übrigens einfache Unterpunkte der vertragsformen wären unheimlich hilfreich. so wie es jetzt ist, ist es viel zu kompliziert !!! nicht jeder user ist jura-student ! und überhaupt, welcher trottel hat denn die bearbeitung gesperrt ? man kann es auch übertreiben !
[Bearbeiten] Deutschlandlastigkeit
Der Artikel ist stark deutschland- und damit auch kontinentaleuropalastig. Insbesondere der Bezug auf das BGB zur Klärung von Begriffen ist äußerst fragwürdig, werden hiermit doch alternative Entstehungs- und Gegenwartsformen des Vertragsbegriffs außen vor gelassen. Ich beabsichtige, in den nächsten Tage diesen Artikel stark zu überarbeiten, um eine geografisch umfassendere Darstellung herzustellen. sebmol ? ! 11:23, 6. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Weiterleitung von "Verträge"
Es wäre schön, wenn jemand den Suchbegriff "Verträge" auf -> Vertrag weiterleiten könnte...zu dem Suchbegriff "Verträge" findet man nämlich nichts.