Verantwortlich im Sinne des Presserechts
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Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen, die im Sinne des deutschen Presserechts für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder ähnlichem verantwortlich sind. Diese Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein. Oft ist diese Angabe auch auf Websites zu finden, obwohl diese nicht dem Presserecht unterliegen, sondern die Betreiberangaben seit dem 1.3.2007 durch das Telemediengesetz geregelt wird.
[Bearbeiten] Siehe auch
Internetrecht, Sitzredakteur, ...
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