Verband (Soziologie)
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Die Definition für den Verband im soziologischen Sinne formulierte Max Weber wie folgt: Verband soll eine nach Außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung dann heißen, wenn die Innehaltung ihrer Ordnung garantiert wird durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen: eines Leiters und, eventuell, eines Verwaltungsstabes, der gegebenenfalls normalerweise zugleich Vertretungsgewalt hat. (Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. 1, § 12)
Ein solcher Verband kann
- autonom oder heteronom,
- autokephal oder heterokephal sein.
Des Weiteren unterscheidet Weber zwischen
- Verein (ein vereinbarter Verband, dessen gesatzte Ordnungen nur für die kraft persönlichen Eintritts Beteiligten Geltung beanspruchen),
- und Anstalt (ein Verband, dessen gesatzte Ordnungen innerhalb eines angebbaren Wirkungsbereiches jedem nach bestimmten Merkmalen angebbaren Handeln (relativ) erfolgreich oktroyiert werden) - siehe auch Gebietskörperschaft.
[Bearbeiten] Literatur
- Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922 (postum veröffentlicht)
- Max Weber, Soziologische Grundbegriffe (entspricht dem 1. Kapitel von WuG)
[Bearbeiten] Weblinks
- Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kapitel 1, § 12
- Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kapitel 1, § 15
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Dieser Artikel behandelt ausschließlich den soziologischen Ansatz von Max Weber.
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