Verband der Sachversicherer
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Der Verband der Deutschen Sachversicherer (VDS) war ein freiwilliger Zusammenschluss von Sachversicherern und Anbietern von für eine Sachversicherung relevanten Geräten. Eine VDS-Zertifizierung oder -Zulassung hat keine gesetzliche Grundlage und ist somit in keinem Fall verbindlich für Hersteller von Geräten bzw. deren Anwender. Allein verbindlich sind die hierfür vorhandenen Europäischen Gesetze und Richtlinien bzw. die in nationales Recht umgesetzten europäischen Vorgaben (z.B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) etc.) denen alle produzierten Geräte gerecht werden müssen. Somit ist ein nach VDS zertifiziertes Gerät kein Qualitätsmerkmal. Somit darf auch ein Versicherer die Versicherung nicht mit dem Verweis auf eine nicht vorhandene VDS-prüfung ablehnen.
[Bearbeiten] Historie
Der Verband der Deutschen Sachversicherer ist 1995 durch Fusion des HUK-Verbandes, des Verbandes der Sachversicherer e.V. und des Deutschen Transportversicherungsverbandes entstanden und bereits 1996, ebenfalls durch Fusion, in den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. aufgegangen. Dieser betreibt seitdem die VdS Schadenverhütung GmbH, die die oben genannten Verbandsaufgaben übernommen hat.