Vernehmlassung
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Die Vernehmlassung, auch Vernehmlassungsverfahren genannt, ist eine wichtige Phase im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz.
Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsänderung, neuer Gesetzesbestimmungen, wichtigen völkerrechtlichen Verträgen sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insb. Verbände) vom Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen. Das Ziel ist, die Erfolgschancen des Projektes im weiteren Gesetzgebungsprozess abschätzen zu können. Insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Referendum ist es in der Schweizer Politik wichtig, bei der Vernehmlassung alle wichtigen Interessengruppen zu konsultieren, um so genannt "referendumssichere" Vorlagen präsentieren zu können.
Auch wer nicht persönlich zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern, auch als Einzelperson.
Die Antworten aller Vernehmlassungsteilnehmenden werden ausgewertet, bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage ans Parlament festlegt. Die eidgenössischen Räte beraten den Entwurf in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse. Diese werden in der Botschaft des Bundesrates ans Parlament kurz zusammengefasst. In der Regel publizieren die zuständigen Bundesämter eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse (siehe Rubrik Abgeschlossene Vernehmlassungen der Bundeskanzlei). Die Vernehmlassungsunterlagen sind generell öffentlich zugänglich, die Zusammenfassungen der Ergebnisse ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Bundesrat.
Anhörungen
Für Vorhaben untergeordneter Bedeutung werden nach den gleichen Grundsätzen so genannte Anhörungen durchgeführt. Deren Ergebnisse sind ebenfalls öffentlich.
[Bearbeiten] Siehe auch
Politisches System der Schweiz
[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
- Artikel 147 der Bundesverfassung
- Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren, SR 172.061
- Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren
- zur Entstehung des Vernehmlassungsgesetzes