Vierteilung
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Die Vierteilung war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Hinrichtungsart. Sie wurde insbesondere bei versuchtem oder vollbrachtem Königsmord verhängt.
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[Bearbeiten] Beschreibung und Durchführung der Prozedur
Die Hinrichtung erfolgte durch Zerren und Auseinanderreißen der Arme und Beine des Verurteilten, so dass diese vom Rumpf abgetrennt wurden. Da eine Gliedmaße meist als letzte am Rumpf verblieb, wurde der Mensch in vier Teile geteilt, daher der Name. In den meisten Fällen wurde diese Art der Hinrichtung nach vorheriger Tötung des Verurteilten durchgeführt.
[Bearbeiten] Varianten
Teilweise zogen die Henker selbst an den Stricken, an welche die Hand- und Fußgelenke des Verurteilten gefesselt waren. Manchmal übernahmen auch Pferde oder Ochsen diese Tätigkeit. Es konnte auch ein Flaschenzug zum Einsatz kommen, mit dessen Hilfe das Opfer entzwei gerissen wurde, während die Füße festgebunden oder mit Gewichten beschwert waren.
Bei einer anderen Variante wurden die Arme und Beine (vier Gliedmaßen und Rumpf) des Verurteilten abgesägt oder abgeschnitten (Zerstückelung).
[Bearbeiten] Todesart
Beim Vierteilen wurden die Haut, die Muskeln und die inneren Organe außerordentlich stark gezerrt. Nach einiger Zeit rissen die Sehnen, die Haut und die Muskeln entzwei, die Arme und Beine wurden gezerrt und ausgekugelt. Das Opfer wurde buchstäblich in Stücke gerissen und starb qualvoll an seinen schweren Verletzungen.
Beim Abschneiden oder Absägen der Gliedmaßen starb das Opfer innerhalb kürzester Zeit durch Verbluten.
[Bearbeiten] Literatur
- Karasek, Horst: Die Vierteilung. Wie dem Königsmörder Damiens 1757 in Paris der Prozeß gemacht wurde. Berlin, 1994: Klaus Wagenbach, Wagenbachs Taschenbuch 20, ISBN 3-8031-22309 (literarische Darstellung aufgrund zeitgenössischer Dokumente)