Vorarlberger Landesregierung
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Die Vorarlberger Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Den Vositz führt als Primus inter Pares der Landeshauptmann, aktuell hat Herbert Sausgruber dieses Amt inne.
"Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes" wird durch Artikel 41 Absatz eins der Vorarlberger Landesverfassung festgeschrieben[1]. Die Landesregierung ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzen zuständig.
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[Bearbeiten] Wahl
Die Landesregierung wird gemäß Artikel 41 Absatz drei der Vorarlberger Landesverfassung [2] vom Landtag in drei Wahlgängen gewählt. In den ersten beiden werden der Landeshauptmann und der Statthalter bestimmt, im dritten schließlich die restlichen Landesräte. Vorarlberg war lange das einzige Bundesland, dessen Landesregierung nicht nach dem Proporzsystem bestellt wurde, nach Tirol und Salzburg bestehen nun auch Tendenzen weiterer Länder den Proporz abzuschaffen.
[Bearbeiten] Mitglieder
Die Vorarlberger Landesregierung hat sieben Mitglieder, den Vorsitz führt der Landeshauptmann, sein Stellvertreter ist der Landesstatthalter, der in den übrigen Bundesländern Landeshauptmannstellvertreter heißt. Die Zahl der der Landesräte wird durch die Verfassung auf fünf begrenzt. Der Landeshauptmann und der Statthalter werden hier nicht zu den Landesräten hinzugezählt, haben aber ihren eigenen Aufgabenbereich. Seit 1945 werden jeweils sechs Mitglieder der Landesregierung von der ÖVP und einer von einer kleineren Partei (bis 1974 SPÖ, seither FPÖ) gestellt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Landeshauptmänner Vorarlbergs
- Vorarlberger Landtag
- Landtagswahl in Vorarlberg 2004
- Landesregierung (Österreich)
- Landeshauptmann
- Vorarlberger Landesverfassung