Vorbehaltsaufgabe
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Vorbehaltsaufgaben sind Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur durch Angehörige bestimmter Berufe erfolgen dürfen. Beispiele sind:
[Bearbeiten] Wirtschaftsprüfung
"Vorbehaltsaufgaben" sind hier diejenigen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers, der diesem Berufsstand aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Wirtschaftsprüferordnung, Handelsgesetzbuch) alleinig zugewiesen ist.
Zu der vorrangigsten Vorbehaltsaufgabe eines Wirtschaftsprüfers zählt die Abschlussprüfung und Testatserteilung von großen Kapitalgesellschaften nach §§ 319 i.V.m. 267 Abs. 3 HGB. Jahresabschlüsse mittelgroßer Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) können hingegen auch von vereidigten Buchprüfern geprüft und testiert werden.
[Bearbeiten] Steuerberatung
Vorbehaltsaufgaben für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind alle steuerberatenden Tätigkeiten. Rechtsquellen sind hier die Abgabenordnung und das Steuerberatungsgesetz.
Hierzu gehören z.B. die Erstellung von Steuererklärungen oder die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren.