Vorfluter
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Ein Vorfluter ist ein Gewässer, in das Wässer (Abwasser, Drainagewasser) eingeleitet werden können. Für die Einleitung muss i.d.R. eine wasserrechtliche Zulassung bei der zuständigen Behörde (z. B. Wasserwirtschaftsamt) beantragt werden. Die Zulassung kann in Form einer Erlaubnis erteilt werden. Die Erteilung einer höherwertigen wasserrechtlichen Bewilligung ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 WHG nicht möglich. Die Bezeichnung als Vorflut ist falsch.
Natürliche Vorfluter sind offene Fließgewässer, die Wasser aus anderen Gewässern, aus Grundwasserkörpern oder Abfluss-Systemen aufnehmen.
In der Hydrologie wird jedes Gerinne als Vorfluter bezeichnet, in dem Wasser - demnach also auch landwirtschaftliche Entwässerungen aus der Bodendrainage - in ein Gewässer abfließen kann.
Mitunter wird angeführt, dass größere Vorfluter dazu genutzt werden können, einer Überschwemmung, wie etwa dem Elbehochwasser 2002, die Spitze zu nehmen. Dabei hängt der Erfolg wesentlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vorfluter geflutet wird und welchen Befüllungsstand er zuvor hatte. Einige Experten bezweifeln eine mehr als marginale Wirksamkeit dieser Pegelspitzenregulierung.
Grundsätzlich wären dazu Systeme zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gewässersystems oder zur Verbesserung des Hochwasserrückhalts geeignet. Enlastungsgerinne, Flutmulden ermöglichen die Kappung von Hochwasserspitzen durch die Erhöhung der Abfuhrfähigkeit des Hauptgerinnes mittels der Schaffung weiterer Gerinne zur teilweisen Ableitung der Hochwasserwelle. Polder oder andere Rückhalteräume können mehr oder weniger gezielt geflutet werden. Dadurch entsteht eine Retention (ein Rückhalt) eines Teils der Hochwasserwelle mit dem Ziel die Spitze des Hochwassers zu kappen. Die Entleerung dieser Rückhalteräume erfolgt, wenn wieder ausreichende Kapazität im Gewässernetz gegeben ist.