Diskussion:Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Interessant wäre auch mal die rechtlich durchaus bedenkliche Konstellation der Verwendung von blauer Rundumleuchte (zumeist OHNE Horn), wie sie gern auch von Politikern mit ihren Dientswagen genutzt wird. Insbsondere dann, wenn lediglich der zeitlich eing gestrickte Zeitplan bei Wahlkampfveranstaltungen eingehalten werden soll. Dies ist vor allem in Zeiten dres Wahlkampfes durchaus des öfteren zu bemerken. In diesem FAll (ohne Horn) gibt es ja kein Wegerecht im gesetzlichen Sinne, auch sind die Voraussetzungen dafür ja nicht erfüllt (es sei denn, ein Anschlagsszenario drohte). mfg 195.145.160.195 15:22, 15. Nov. 2006 (CET)--