Diskussion:Werkvertrag
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Ergänzung Abgrenzung Werkvertrag und Dienstvertrag. Beim Werkvertrag:
- Rechte am Werk bleiben beim Werkhersteller
- Nur das Nutzungsrecht geht and den Auftraggeber über
- Recht auf Weitervertrieb und Veränderungen am Werk bleibt beim Werkhersteller, das ist ja gereade der Sinn vom Werkvertrag, daß man Anschlußverträge hat.
- Die Vergütung ist erst nach Übergabe des Werks fällig, dafür trägt der Werksteller alle Risiken.
- Die Interessengleichheit und wie sie durch den rechtlichen Rahmen des Werkvertrags hergestellt wird, muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden.
Das sind die Merkmale der Ausgewogenheit oder Interessengleichheit beim Werkvertrag. Beim Dienstvertrag (OK so ausführlich sollte es unter Dienstvertrag stehen, hier nur zur Veranschaulichung):
- Gehen alle Rechte am Hergestellten an den Auftraggeber über
- Die Vergütung wird laufend im Rahmen der Dienstleistung über Rechnungsschreibung abgerechnet
- Risiken und Verantwortung bei der Herstellung bleiben beim Auftraggeber
- Die Risiken für den "Arbeitsplatzverlust" (Ein Dienstvertrag ist Zeitbegrenzt, es gibt auch keine Garantie für Auslastung) werden mit dem Honorar verrechnet
All das fehlt noch und muß irgendwo rein. Auch Quellen dazu. Leider habe ich keine Quellen zur Hand, ich schreibe hier aus dem Gedächtnis, da ich mit dem Thema vor zwei Jahren intensiv zu tun hatte. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)
Werkverträge werden in den Medien immer häufiger im Zusammenhang mit präkeren Arbeitsverhältnissen genannt. Dabei seien vor allem solche Abschüsse gemeint, die keine Interessengleichheit zwischen beiden Parteien herstellen und ein Abhängigkeitsverhältnis (sprich eine Scheinselbständigkeit) begründen. Ein Beispiel wäre ein Werkvertrag bei dem alle Rechte am Werk an den Auftraggeber übergehen. Die zum Nutzungsrecht restlichen Rechte werden dann auch nicht vergütet. Hat ein solcher Vertrag überhaupt gültigkeit(?) Ich glaube nicht: wir brauchen Quellen. Auch das ist zeitgemäß und muß kurz erwähnt werden. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)
(Fachfrage unbekannten Benuzters zur Erstellung von Werkverträgen gelöscht.)
- Diese Diskussion ist nur für Absprachen bei der Bearbeitung des Artikels. Quellen für Hilfestellungen sind das Usenet, Webseiten der IHK und dem Thema gewidmete Nutzerforen. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)