Wettkampfsperre
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Als Wettkampfsperre bezeichnet man ein Verbot, das es dem Athleten untersagt, an Wettkämpfen teilzunehmen. Dieses Verbot wird meist vom Internationalen Sportgericht verhängt. Es kann jedoch auch von den nationalen Sportverbänden verhängt werden. Dieses Verbot wird je nach Schwere des Vergehens bemessen. Im Radsport und im Tennis sind Sperren von zwei oder drei Jahren die Regel.