Diskussion:Wilderei
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Wilderei:=
1) Folgen wir dem StGB §§ 292, 293 so müssen wir die W. in "Jagdwilderei" und "Fischwilderei" einteilen und beide erläutern.
2) Die Einstufung als "Kavaliersdelikt" bis zu 20.Jhd ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung - "höchstens Diebstahl" ist subjektiv. Der Gesetzgeber hat das zu allen Zeiten anders gesehen als der Wilderer im Heimatfilm. Die Strafen waren teils drastisch.
3) Grundsätzlich sollten wir versuchen, den geschichtlichen Abriss stets vom Definitionsteil zu trennen, da sonst bereits die Definition der vergleichenden Wertung und ggf. Polarisierung geopfert wird.
4) Der Beitrag zeigt sehr deutlich die Vielfalt des Themas auf. Diese Vielfalt erfordert m.E. eine Gliederung des Beitrages
- Kurzdefinition (Wilderei;=)
- Allgemeines
Wilderei nach deutschem Recht (Gesetzesquelle, Zielsetzung des Verbotes) Wilderei international (Rechtsgrundlagen, Beweggründe)
- Geschichte (interessant wegen des Wandels von Strafrecht, Beweggründen, Jagdausübungsberechtigten, Internationalisierung)
-- Joachim Bäcker 18:42, 14. Aug 2005 (CEST)
Definitionshilfen, Abgleich mit anderen / anderssprachigen Artikeln sollte vorgenommen werden. Dazu => Wilddieb (verweist auf Wilderei) und => poaching (UK)
-- Joachim Bäcker 22:34, 14. Aug 2005 (CEST)
Der Artikel ist mit so wenig Sachverstand geschrieben, dass nur Löschen und Neuverfassen Abhilfe schaffen können. Wenn ich Zeit habe mache ich mich an die Arbeit. Rubenbauer, Forstoberrat