Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
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Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (kurz: WBP) ist ein Gutachtergremium für die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren. Er ist durch § 11 Psychotherapeutengesetz begründet. Das vom WBP erstellt Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung zur wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens.
[Bearbeiten] Besetzung
Der Beirat setzt sich von der auf Bundesebene zuständigen Vertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie der ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer zusammen. Nach Übereinkommen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer besteht der Beirat aus zwölf Mitgliedern [1], jeweils sechs jeder Kammer.
- 6 ärztliche Vertreter aus den Bereichen
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Kinder und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie
- 6 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
[Bearbeiten] Aufgabenbeschreibung
Die Aufgabenbeschreibung umfasst folgende Einzelthemen:
- Entwicklung und Fortschreibung wissenschaftlicher Kriterien zur Beurteilung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden und ihrer Anwendung.
- Wissenschaftliche Beurteilung
- von Methoden und Forschungsstrategien zur Evaluation psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- einzelner psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der beruflichen Ausübung und fachlichen Anwendung von Psychotherapie
- der Indikationen einschließlich Indikationsgrenzen für psychotherapeutische Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der Voraussetzungen von Psychotherapeuten zur qualifizierten Anwendung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der psychotherapeutischen Versorgung
[Bearbeiten] Weblinks
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