WKZ
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das in der Kraftfahrtversicherung verwendete Tarifmerkmal WagniskennzifferVorlage:Begriffsklärung WKZ als Wagniskennziffer
Mit den WKZ bezeichnen die Kraftfahrt-Versicherer die einzelnen Fahrzeugrisiken.
Zum Beispiel:
WKZ 003 - Kraftrad ab 7 KW, WKZ 005 - Moped, WKZ 112 - PKW zur Eigenverwendung, WKZ 127 - Wohnmobil, WKZ 251 - LKW bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht
Die WKZ ändern sich häufiger, z. B. wurden bis 2006 von fast allen Versicherern noch die Lieferwagen bis 1 to Nutzlast als WKZ 202 geführt. Nach Umstellung auf das zulässige Gesamtgewicht wurde die WKZ durch 251 (Werkverkehr) und 261 (Güterverkehr) ersetzt.