Diskussion:Wohnungseigentumsgesetz
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Es gibt hier einige Unklarheit bezüglich der diversen Eigentumsbegriffe. Im WEG (Gesetz) werden die Begriffe wie folgt verwendet:
Wohnungseigentum: Eigentum an zu Wohnzwecken verwendeten Räumen.
Teileigentum: Eigentum an nicht zu Wohnzwecken verwendeten Räumen.
Sondereigentum: Oberbegriff für beide Arten von Eigentum im Sinne des WEG.
Aus diesem Grund habe ich den Abschnitt
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt in Deutschland das Eigentum an einzelnen Wohnungen (Sondereigentum)...
in
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt in Deutschland das Eigentum an einzelnen Wohnungen (Wohnungseigentum)...
geändert.