Zahnbehandlungsphobie
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Die Zahnbehandlungsphobie', auch Dentalphobie, Dentophobie oder Odontophobie genannt, ist eine spezifische Phobie - unter Anderem nach sehr negativen Erfahrungen, auch aus Spritzenangst. Die übersteigerte Angst vor dem Zahnarzt(besuch) schiebt ihn oft über viele Jahre hinaus.
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[Bearbeiten] Prävalenz
Groß angelegte Studien über die Häufigkeit der auch sozialmedizinisch bedeutsamen Störung fehlen. Man geht davon aus, dass etwa 5 bis 15 % der Bevölkerung westlicher Staaten betroffen sind.
Zum Verhältnis von „spezifische Phobie“ und „einfach Angst“: Kvale et.al berichteten 2002 über 70 aufeinanderfolgende Patienten am Center for Odontophobia der Universit Bergen in Norwegen, von denen 33 (47 %) die Diagnosekriterien für eine Odontophobie erfüllten, 24 (33 %) nur schwerwiegende Ängste aufwiesen, während der Rest Mehrfachdiagnosen nach DSM-IV erhielt[1].
[Bearbeiten] Vorbeugung und Therapie
Phobie als Behandlungserschwernis lässt schon bei der Praxiseinrichtung Wert auf eine entsprechende, angstmindernde Atmosphäre legen. Fragebögen vor der Behandlung enthalten den Punkt in der Regel, um einerseits den Zahnarzt zu informieren. Andererseits zeigt es dem Patienten: das Problem ist bekannt und wird ernst genommen. Entsprechend sind unterschiedliche Möglichkeiten einer Angstminderung anzusprechen. Beruhigungsmittel, eine wirksame Anästhesie bzw. bei Befähigung/Ausbildung auch hypnotische Verfahren lassen sich anbieten, wobei letztere einige Vorbereitungssitzungen benötigen. Letztendlich kann die Angst als psychische Erkrankung nur durch psychologische Therapieansätze gebessert oder geheilt werden.
Bei nur 8-10% der Betroffenen ist eine Vollnarkose erforderlich, den übrigen Patienten kann grundsätzlich durch psychologische Verfahren gut geholfen werden. Es gibt je nach Therapierichtung verschiedene Konzepte (Jöhren/Macher/Mehrstedt). Zahnärzte werden in ihrer akademischen Ausbildung aber nicht professionell im Umgang mit Phobiepatienten geschult. Psychologie ist kein Pflichtfach in der Zahnheilkunde. Darum gibt es noch nicht sehr viele Zahnärzte, die sich psychologisch weitergebildet haben.
[Bearbeiten] Kostenübernahme
Da die Bundesvereinigung der Gesetzlichen Krankenkassen die Zahnbehandlungsphobie als psychische Krankheit anerkennt (ICD-10 GM 2006 F40.2 ), übernehmen die Krankenkassen theoretisch die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zur Kassenversorgung zugelassenen Psychotherapeuten oder Arzt. Zahnärzte können grundsätzlich keine psychotherapeutischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen. In der Praxis sind in Deutschland nur zwei Zahnärzte auch ärztlich-psychotherapeutisch tätig und zur Abrechung gegenüber den Krankenkassen berechtigt.
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Weblinks
- Der Verein für Betroffene
- Unterstützende Therapie bei Angstpatienten
- Angst vor Zahnbehandlung in einer repräsentativen Bevölkerungsgruppe in Bochum (engl., PubMed)
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