Zollkommissariat
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Die Zollkommissariate der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundeszollverwaltung nachgeordnet und mit ihren Grenzaufsichtsstellen und Zollschiffstationen für die polizeiliche und zollrechtliche Überwachung der Grenzen des Bundesgebietes zuständig, soweit es sich dabei um EU-Außengrenzen handelt. Die Grenzüberwachung erstreckt sich auf die Landgrenzen, die Küste, die Grenzgewässer und auf Nord- und Ostsee. Seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres werden zusätzliche Aufgaben wahrgenommen, z.B. Fischereischutz, Festlandsockelüberwachung (d.h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten), Umweltschutz- und Verkehrssicherungsaufgaben.
In zwei Küstenwachzentren wird der Einsatz aller mit Vollzugsaufgaben auf See betrauten Behörden auf Nord- und Ostsee koordiniert. Einige Zollschiffstationen werden für die Durchsuchung von aus dem Ausland kommenden Schiffen sowie für die Abfertigung von Schiffen eingesetzt.
[Bearbeiten] Gliederung innerhalb der Zollverwaltung
- Bundesministerium der Finanzen
- Oberfinanzdirektion
- Hauptzollamt
- Zollkommissariat
- Grenzaufsichtsstelle (GaSt)
- Zollschiffsstation (siehe Wasserzoll)
- Zollkommissariat
- Hauptzollamt
- Oberfinanzdirektion