Zugangsfaktor
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Der Zugangsfaktor wird zur Berechnung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Damit soll die Laufzeit der Rente entsprechend dem tatsächlichen Renteneintrittsalter ausgeglichen werden.
Bei einer Altersrente, die mit Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres oder eines maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnt, beträgt er 1,000.
Wird eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen (max. 36 Monate), verringert er sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,003, bei Inanspruchnahme nach dem 65. Lebensjahr erhöht er sich um 0,005 pro Monat (unbegrenzt).
Der Zugangsfaktor findet seit dem 1. Januar 2001 auch Verwendung bei Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrenten und bei Hinterbliebenenrenten.