Zuschreibung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Zuschreibung, auch als Wertaufholung bezeichnet, ist die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes.
Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden, um eine Wertzunahme des Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung vergangener Perioden zu korrigieren.
Zuschreibungen sind für Nichtkapitalgesellschaften im § 253 Abs. 5 HGB und für Kapitalgesellschaften (Wertaufholungsgebot) im § 280 HGB geregelt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde das in § 6 EStG enthaltene steuerrechtliche Wertbeibehaltungswahlrecht abgeschafft und ebenfalls ein steuerrechtliches Wertaufholungsgebot eingeführt.
[Bearbeiten] Wertaufholung
Die Wertaufholung ist eine Form der Zuschreibung. Hierbei handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen, um den Wertverlust (teilweise) wieder aufzuholen. Anders als bei der Wertaufstockung, wird die Obergrenze der Aufholung bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen durch die Anschaffungskosten und Herstellungskosten und bei abnutzbaren Vermögensgegenständen durch die fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmt.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |