Kép:Wappen Dieburg.jpg
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Das Wappen stellt im blauen Schild den Hl. Martin auf silbernem nach links schreitendem Roß, seinen roten Mantel durch das in der linken Hand gehaltene Schwert mit dem Bettler teilend, dar.
Der letzte zur Zeit des Nationalsozialismus regierende Bürgermeister, Peter Diehl änderte das Stadtwappen. Er verwendete anstatt Martin von Tours den mutmaßlichen Stadtgründer Heinrich von Dieburg als Wappensymbol. Die Verwendung des Martinus wurde als untaugliche Notlösung bezeichnet und erklärt: "Einmal muss der Entschluss zur Annahme des richtigen, altehrwürdigen Wappens (des Gründers) gefasst werden und diese Gelegenheit ist jetzt gegeben!". (Quelle: Stadtarchiv Dieburg, Valentin Kast, Betr.: Ortswappen und der durch Kriegseinwirkung vernichteten Akten, Dieburg, 5. Dezember 1955)
This file depicts the coat of arms of a German Körperschaft des öffentlichen Rechts (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain). Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here. Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain"). Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung. |
- Der Hessische Minister des Innern hat der Stadt Dieburg mit Verfügung vom 30.10.1952 (bekanntgemacht im Staatsanzeiger Nr. 46/1952, S. 847) gemäß § 14 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung die Genehmigung erteilt, das in Absatz (2) beschriebene Stadtwappen zu führen.
- Das Wappen stellt im blauen Schild den Hl. Martin auf silbernem nach links schreitendem Roß, seinen roten Mantel durch das in der linken Hand gehaltene Schwert mit dem Bettler teilend, dar.
- Die Genehmigung des Wappens durch den Hessischen Innenminister enthält keine bildliche Darstellung des Wappens. Der Genehmigungstext lautet:
1145 - Genehmigung zur Führung eines Wappens an die Stadt Dieburg im Landkreis Dieburg, Reg.-Bezirk Darmstadt.
Der Stadt Dieburg im Landkreis Dieburg, Reg.-Bezirk Darmstadt, ist gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 26. Februar 1952 die Führung eines Wappens nach dem vorgelegten Entwurf genehmigt worden. Wiesbaden, den 30.10.1952 - Der Hessische Minister des Innern — 1V b (2) — 3 k 06 — Tgb.Nr. 4553/52
Aufgrund der §§ 5, 14 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. 02.1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg am 29.04.1982 eine Wappensatzung erlassen. Das Wappen darf nach der Satzung der Stadt Dieburg zum Schutze des Stadtwappens nur mit Genehmigung abgebildet werden, siehe jedoch hierzu: Wappensatzung.
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