2. Weihnachtsfeiertag
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Der 2. Weihnachtsfeiertag ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland und ein Überbleibsel der Reformation und von Martin Luther, der damit die Wichtigkeit des Weihnachtsfestes unterstreichen wollte. Lutheraner feiern an ihm einem Sakramentsgottesdienst (mit Abendmahl). Vor Luther gab es je nach deutschen Kleinstaat eins bis fünf Weihnachtsfeiertage, je nach dem jeweiligen Landesfürsten. So kam es auch, dass beispielsweise in großen Teilen Frankreichs der 2. Weihnachtsfeiertag nicht gefeiert wird, nur die ehemalig deutschen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin (ohne das Territoire-de-Belfort) und Moselle, die das ehemalige Elsass - Lothringen umfassen, feiern den 2. Weihnachtsfeiertag zusammen mit den Deutschen. Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt auf den 26. Dezember, welcher in den Ostkirchen als Weihnachtstag begangen wird. Das Weihnachtsfest selbst ist als kirchliche Antwort auf das Julfest entstanden. Schon da wurden bis zu fünf Feiertage gepflegt. Luther erst legte die Zahl auf zwei fest.
In Österreich heißt der 2. Weihnachtstag Stefanitag, in Großbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada nennt man ihn Boxing Day.