Diskussion:Abstammungsprinzip
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Ist das "Ius sanguinis" nicht durch die letzten Reformen der Schröder-Regierung wieder weitgehend durch Ius salis ersetzt worden? Der Spiegel berichtet sowas, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,329205,00.html, ich weiß auch nicht mehr darüber... <IP>
- Nein, die Ius Sanguinis Fälle sind weder eingeschränkt noch ersetzt. --CJB 20:22, 21. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] "deutsches Blut in den Adern"?
Wenn ich mal als Außenstehender (nicht-Bürger Deutschlands) anmerken darf: die Formulierungen "nur wer deutsches Blut in den Adern hat" und "sich zum deutschen Kulturgut bekennen" klingen für mich schon einigermaßen ... seltsam (um es vorsichtig auszudrücken). Ich kenne mich mit deutschen Gesetzestexten nicht aus, vielleicht standen (stehen? die Sätze sind im Präsens formuliert) diese Passagen tatsächlich so dort. Jedenfalls scheinen mir diese Sätze einer Überprüfung wert. --Tsui 15:28, 2. Mär 2005 (CET)
[Bearbeiten] Einleitung ungenau
1) Bisher: "...seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht..." Das ist sachlich nicht richtig. Für die im Ausland geborene Kinder gibt es im Gegenteil meist keinen solchen Automatismus. Wer z.B. als Kind deutscher Eltern im Ausland geboren wird, wird keineswegs automatisch deutscher Staatsbürger. Vielmehr besteht auf Basis des Ius Sanguinis in diesen Fällen ein Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, der geltend gemacht werden kann, aber nicht muss (etwa wenn qua Geburt eine andere Staatsangehörigkeit durch Ius Solis erworben wird). Neu: "...seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht..."
2) Bisher: "...ein anderes, meist paralleles Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs..." Auch das ist, so formuliert, sachlich falsch, denn das Ius Solis ist für die meisten Menschen das einzige, also gerade nicht paralleles, Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs. Die parallele Anwendung von Ius Sanguinis und Ius Solis ist in den klassischen Einwanderungsländern (und auch sonst) eher die Ausnahme (die allermeisten in den USA geborenen Kinder von Einwanderern besitzen nur die US-Staatsangehörigkeit!). Die besondere Situation in Deutschland gehört in den gleichnamigen Unterabschnitt, nicht in die allgemeine Definition der Einleitung. Neu: "...ein anderes, gegebenenfalls paralleles Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs..." --80.135.198.199 00:52, 25. Mai 2006 (CEST)
- gemeint waren damit die meisten Staaten, nicht die meisten Menschen (ließe sich kaum feststellen)... --CJB 12:54, 25. Mai 2006 (CEST)
aber auch wenn Staaten gemeint waren, ist das nicht richtig. In den meisten Staaten gibt es nämlich keine Mehrfachstaatsbürgerschaft und damit auch keinen parallelen Erwerb (vgl. Grafik auf http://en.wikipedia.org/wiki/Multiple_citizenship ). Daher müsste es korrekt sogar heissen "...in den meisten Staaten nicht paralleles Prinzip..." --80.135.255.215 17:57, 25. Mai 2006 (CEST)
- Deine o.a. Annahme, die parallele Geltung beider Erwerbsmechanismen in einem Staat führe zwingend zu multipler Staatsbürgerschaft , ist nicht zutreffend. Daher kommt es auf den Hinweis in der englischen WP auch nicht an... Das steht aber auch nicht im Artikel, sondern in den Diskussionsausführungen. Die meisten Länder praktizieren das Ius Soli (wohlgemmerkt in den verschiedensten Ausprägungen), verzichten aber nicht auf das ältere Ius Sanguinis. That's it.
- Bevor du mit Verständnisfehlern Änderungen begründest, wäre eine Abklärung in der Diskussion zweckdienlich. --CJB 19:16, 25. Mai 2006 (CEST)
- OK, stimmt, du hast recht, mein Einwand beruhte auf einem Missverständnis. Ich habe tatsächlich den Satz so interpretiert, dass in den meisten Staaten der Erwerb multipler Staatsbürgerschaften möglich sei. Gemeint ist aber, dass beide Prinzipien parallel bestehen, nicht dass sie für einzelne Personen parallel angewendet werden. Der Satz ist also in deiner Version richtig. Ob die jetzige Formulierung diesen Verständnisfehler nicht herausfordert, ist eine andere Frage, hier könnte man vielleicht noch etwas nachbessern. --80.135.214.238 22:06, 26. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Wo heute noch gültig?
In welchen Ländern außer Deutschland kommt das Abstammungsprinzip heute noch zur Anwendung?--PeterSchwertner 07:37, 28. Feb. 2007 (CET)
- Evtl. liegt ein Lesemissverstädnis vor: Was soll an D spezifisch sein? Ius soli ist (je)der Staatsbürgerschaft inhärent. --CJB 08:31, 28. Feb. 2007 (CET)
O.k., genauer formuliert sollte die Frage heißen: "In welchen Ländern außer Deutschland kommt ausschliesslich das Abstammungsprinzip zur Anwendung und in welchen Ländern gilt daneben das Geburtsortsprinzip? --PeterSchwertner 08:46, 28. Feb. 2007 (CET)
- Es ist ein Irrtum, dass es in D ausschließlich gilt oder galt. Mit der letzten Reform ist das Mischungsverhältnis der Erwerbstatbestände verändert worden. Manche politischen Strömungen haben das etwas koloiriert...
- Eine Kombination aus Abstammungs- und Geburtsortsprinzip gilt in fast allen Ländern. Das Verhältnis sowie die Durchmischung mit anderen Techniken macht quasi den Unterschied. Einen rechtstechnischen Überblick kannst du dir meines Wissens im Artikel Staatsbürgerschaft verschaffen, er ist aber auch recht lang. --CJB 09:06, 28. Feb. 2007 (CET)