Abverkauf
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Als Abverkauf wird vor allem im Einzelhandel ein Aktionsverkauf bezeichnet, bei dem zeitlich, räumlich oder sortimentsbezogen besondere Kaufanreize geboten werden. Diese können in Form von Rabatten oder Preisausschreiben (Verkaufsförderung), aber auch in einer gesteigerten Besuchs- und Gesprächsfrequenz beim Einzelhandel durchgeführt werden.
Die früher in Deutschland gängigen „Schlussverkäufe“ waren Abverkaufsmaßnahmen der jeweils ablaufenden Saisonware. Auslaufmodelle bei höherwertigen Konsumgütern werden ebenfalls abverkauft (z. B. sog. braune Ware, d. h. Unterhaltungselektronik). Mit Abverkauf wird mitunter auch herkömmlicher Warenverkauf bezeichnet, um dem Kunden zu suggerieren, dass es sich um ein günstiges Kaufangebot handeln würde.
Abverkauf im Bereich der Investitionsgüter ist eher nicht üblich.