Altersbeschränkung
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Die Altersbeschränkung ist nach dem Jugendschutzgesetz die Freigabe von Medien nach Alterstufe.
Einrichtungen der Kontrolle:
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für Filme
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) [1] für private Fernsehanbieter
- Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten für Rundfunk und Internet
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Computerspiele
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (fsm) für Online-Medien
- Automaten-Selbstkontrolle (ASK) [2] für Automatenspiele
- Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb (DT-Control) [3] für „Trägermedien, die mit einer periodischen Druckschrift verbunden sind“ (§ 12 Absatz 5 JuSchG) vulgo Heft-CDs
- Deutscher Werberat für Werbung
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Die Selbstkontrolle der Illustrierten konnte sich nicht durchsetzen. Printmedien werden nicht freigegeben.
Siehe auch: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Indizierung, Parental Advisory
[Bearbeiten] Weblinks
- Who is who des Jugendmedienschutzes
- Merkblatt zum gesetzlichen Jugendschutz bei digitalen Bildträgern
- Kinder- und Jugendmedienschutz in Zeiten medialisierter Kindheit
- Jugendmedienschutz