Ankerwache
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Die Ankerwache ist ein Teil der Wache, wenn ein Schiff vor Anker liegt. Sie dient der Sicherheit des Schiffes, der Besatzung und anderer Wasserfahrzeuge.
Die Ankerwache trägt hierfür Sorge durch Peilung und Beobachtung der Umgebung.
Es müssen folgende Gefahren abgewendet werden:
- Durch Wind, Strömung und/oder Seegang kann sich der Anker vom Grund losreißen und das Schiff abtreiben. Bei drehenden Winden können unter Umständen auch Hindernisse (Felsen, verlorene Container, andere ankernde Fahrzeuge etc.) im Schwojkreis zur Gefahr werden.
- Nicht immer sind andere Rudergänger aufmerksam, sodass sie ein ankerndes Wasserfahrzeug rechtzeitig erkennen. Die Ankerwache stellt daher durch Augenlicht und Radar Kollisionskurse mit anderen Fahrzeugen fest.
Die Ankerwache ist verpflichtet, durch Alarmierung, Gefahren vom Schiff und dessen Besatzung abzuwenden, wie z. B. ein neues Ankermanöver. Hierbei müssen des Nachts auf kleineren Schiffen Seeleute geweckt werden, um die Manöver durchzuführen.
Seeleute, die keinen (Anker-)Wachdienst haben, gehören der Freiwache an (sie haben keine Aufgaben und können sich ausruhen - "Bauernnacht").