Anrechnungsmethode
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Die Anrechungsmethode ist eine steuerliche Konstruktion zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Gem. § 34c Abs. 1 EStG können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die im Ausland Steuern auf ausländische Einkünfte (§ 34d EStG) gezahlt haben, diese auf die deutsche Steuer anrechnen, soweit die gezahlte Steuer einer deutschen Steuer entspricht.
Um jedoch dem Steuerpflichtigen nicht mehr Steuer anzurechnen, als in Deutschland auf diese Einkünfte entfällt, ist eine Höchstbetragsberechnung durchzuführen.
(Ausländische Einkünfte x Steuer) / Summe der Einkünfte = Höchstbetrag
Diese Möglichkeit der Minderung einer Doppelbesteuerung besteht sowohl für ausländische Einkünfte aus Ländern mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, als auch für solche mit denen eines besteht, soweit diese Methode im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist.
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