Diskussion:Antifaschistisches Infoblatt
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Die Löschung der Seite „Antifaschistisches Infoblatt“ wurde bereits am 6. Juli 2006 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen neue Argumente angegeben werden (siehe Löschregeln). Eine Umformulierung der ursprünglichen Begründung ist nicht ausreichend. |
Aus der Löschdiskussion vom 6. Juli 2006:
Per eMail aus der AIB-Redaktion:
Hallo WikipedianerInnen, wir Redakteure des Antifaschistischen Infoblattes sind damit einverstanden, dass der Text von unserer Website als Ausgangspunkt für eine weitere Bearbeitung unter der GNU-FDL-Lizenz dient. L. Meyer
Damit behalten! Aufklärer 10:43, 11. Jul 2006 (CEST)
(Von mir hierher kopiert, damit Einverständnis der Herausgeber klar ist. --Kriddl 17:20, 11. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Links
Unter Nadir (Internetportal) steht: Das Portal wird laut Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW auch von Linksextremisten genutzt[2]. Das heißt nicht, dass jede bei Nadir gehostete Website automatisch linksextrem ist.
Desweiteren ist es üblich, den Gegenstand des Artikels an erster Stelle zu verlinken, sofern die Site nicht gegen Gesetze verstößt. Das tut sie nicht, also muß der Link blieben. Aufklärer 09:17, 29. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Kritik am AIB
Sehe gerade den Wikipediaeintrag zum ersten mal und bin als Mitglied der AIB Redaktion über diesen Abschnitt etwas verwundert: Wieso ist es für ein Lexikon relevant, mit welchen (konstruierten und unbelegten) Vorwürfen aus dem rechtsradikalen Lager ein Zeitungsprojekt konfrontiert wird? Fakt ist weiterhin: Das AIB wurde niemals staatlich gefördert. Fakt ist auch: Das AIB taucht weder im Verfassungsschutzbericht des Bundes, noch in einem der Länder als linksextrem auf. Die Unterstellung der JF sind somit eine blosse Diffamierung. Mehr nicht. Daher sollte man diesen Absatz löschen oder zumindest kürzen. Er nimmt fast die Hälfte des Artikels ein.
Das Knütter das AIB kritisiert gibt die angegebene Quelle nicht her. Ausserdem wir ein anderer Artikel des AIBs in der selben Veröffentlichung ausdrücklich gelobt. Einen einzigen Artikel aus einer fragwürdigen Zeitung als Aufhänger für einen ganzen Absatz zu nehmen finde ich extrem fragwürdig.
- Lieber AIB-Redakteur (?), sicher hast Du recht, dass dies fragwürdig ist. Genauso wie manche im AIB vertretene Ansichten fragwürdig sind. Fragwürdig ist es auch, anonym zu kommentieren. --EscoBier Mein Briefkasten 16:24, 5. Feb. 2007 (CET)
- Welche fragwürdigen Ansichten sind das Deiner Meinung nach? --Aufklärer 21:25, 5. Feb. 2007 (CET)
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- Soll ich da wirklich noch antworten? Schon das ganze Sprachjargon ist eine Zumutung (z.B. "Renazifizierung"), die Beurteilung und Klassifizierung von Bundes- und Landesbehörden, fehlende Distanzierung von linken Gewalttaten usw. Bitte erspare uns hier eine Diskussion über politische Einstellungen, wichtig ist dass wir uns beide vertragen und hier nicht anonym agieren wie irgendwelche "Redakteure"! --EscoBier Mein Briefkasten 14:56, 6. Feb. 2007 (CET)
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[Bearbeiten] Angeblicher Linksextremismus
Bisweilen wird in Artikeln und auf Diskussionsseiten das Antifaschistische Infoblatt als linksextremistisch bezeichnet und dies zuweilen sogar als Begründung genommen, die Glaubwürdigkeit der dort genannten Fakten in Frage zu stellen oder gar entsprechende Referenzen als "nicht reputabel" zu löschen. Wie oben bereits festgestellt wurde, taucht das AIB jedoch weder im Verfassungsschutzbericht des Bundes noch in einem der Länder als linksextremistisch auf. Die Zuordnung zum Linksextremismus wird lediglich von der neurechten Jungen Freiheit vorgenommen. Bisweilen wird in dem Zusammenhang dann auf die im Artikel genannte große Anfrage der CDU/CSU im Bundestag verwiesen. Die Anfrage lautete, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über das AIB vorliegen und wenn ja, welche. In Anfrage 49 und 50 wird das AIB ausdrücklich nicht bei den "linksextremistischen in Verfassungsschutzberichten genannten Organisationen genannt, sondern ist von denen durch "sowie" deutlich abgegrenzt. Die Bundesregierung antwortete, dass keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen. Offenbar wird hier alleine die (ja auch legitime) Nachfrage als Beleg für die Billigung von Gewalttaten angesehen, obwohl das in der Antwort verneint wurde. Dies ist in etwa so wie einem vor Gericht Freigesprochenen immer noch die durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten anzuhängen, obwohl ausdrücklich "nicht schuldig" geurteilt wurde. --Aufklärer 21:25, 5. Feb. 2007 (CET)
- "Sowie" ist keine Abgrenzung, dies kann auch als gleichbedeudent gewertet werden! Das AIB ist m.E. deutschlandfeindlich und extremistisch ausgerichtet, doch tut dies nichts zur Sache. Trotzdem sehe ich das AIB als nicht reputabel, genauso wie die Junge Freiheit nicht reputabel ist... --EscoBier Mein Briefkasten 15:00, 6. Feb. 2007 (CET)