Apothekerassistent
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Ein Apothekerassistent (auch Vorexaminierter) gehört zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke.
Bis 1969 bestand die Ausbildung zum Apotheker aus einer 2 Jahre dauernden Lehre in einer Apotheke mit anschließendem, mindestens 3 Jahre (6 Semester) dauerndem Pharmaziestudium.
Die Lehre wurde mit dem 'pharmazeutischen Vorexamen abgeschlossen. Personen, die anschließend kein Pharmaziestudium absolvierten, dürfen die Bezeichnung Apothekerassistent verwenden.
Seitdem die praktische Ausbildung des Apothekers nach Abschluss des Pharmaziestudiums absolviert wird, werden keine Apothekerassistenten mehr ausgebildet. Man findet sie auch nur noch sehr vereinzelt im aktiven Berufsleben.
Der Apothekerassistent darf den Apotheker einen Monat pro Jahr vertreten und gehört zum pharmazeutischen Personal der Apotheke.