Arbeitszeitverordnung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist in Deutschland durch Arbeitszeitverordnungen des Bundes (für Bundesbeamte) und der einzelnen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbeamte) geregelt. Es handelt sich hier, wie beim sonstigen Beamtenrecht, nicht um gegenseitige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag), sondern einseitige Vorgaben des jeweiligen Verordnungsgebers. Neben den Arbeitszeitverordnungen für Beamte im Verwaltungsdienst gibt es für spezielle Beamtenlaufbahnen, wie den feuerwehrtechnischen Dienst und den Polizeivollzugsdienst, eigene Arbeitszeitverordnungen. Für Richterinnen und Richter gelten die Arbeitszeitverordnungen nicht, diese haben keine festen Arbeitszeiten, sondern Pensen (also sozusagen Fallzahlen, die zu bewältigen sind).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verlängerungsbestrebungen
In den letzten Jahren wurde die Arbeitszeit, die jedenfalls in den alten Bundesländern seit langer Zeit analog zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, bei 38,5 Stunden pro Woche lag (neue Bundesländer 40 Wochenstunden), deutlich (ohne Lohnausgleich) angehoben (siehe nachfolgende Tabelle). Darüber hinaus wurde auch der Arbeitszeitverkürzungstag (AZV-Tag, auch ZFT genannt) gestrichen.
[Bearbeiten] Übersicht
Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt nach den jeweiligen Arbeitszeitversordnungen (in Klammern jeweils der Beginn der aktuellen Regelung):
[Bearbeiten] Bundesbeamte
- 41 Wochenstunden, außer bei Schwerbehinderten und denjenigen, die für Kinder unter 12 Jahren Kindergeld erhalten, diese können eine Reduzierung auf 40 Stunden beantragen (gültig seit 1. März 2006)
[Bearbeiten] Landes- und Kommunalbeamte in den nachfolgenden Bundesländern
- Baden-Württemberg: 41 Wochenstunden (seit 1. September 2003)
- Bayern: 42 Wochenstunden; ab Beginn des 51. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Stunden, ab Beginn des 61. Lebensjahres 40 Stunden (seit 1. September 2004)
- Berlin: 40 Wochenstunden (seit 1. August 2003)
- Brandenburg: 40 Wochenstunden (seit 1990)
- Bremen: 40 Wochenstunden (seit 1. Juni 1997)
- Hamburg: 40 Wochenstunden (seit 1. August 2002)
- Hessen: 42 Wochenstunden; ab Beginn des 51. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Stunden; ab Beginn des 61. Lebensjahres 40 Stunden (seit 1, Januar 2004)
- Mecklenburg-Vorpommern: 40 Wochenstunden (seit 1990)
- Niedersachsen: 40 Wochenstunden (seit 1. April 1996)
- Nordrhein-Westfalen: 41 Wochenstunden; ab Vollendung des 55. Lebensjahres 40 Stunden; ab Vollendung des 60. Lebensjahres sowie bei Schwerbehinderten mit GdB von mindestens 80: 39 Stunden (seit 1. Januar 2004)
- Rheinland-Pfalz: 40 Wochenstunden (ab 1. Januar 1997)
- Saarland: 40 Wochenstunden (seit 1. Januar 2001)
- Sachsen: 40 Wochenstunden (seit 1990)
- Sachsen-Anhalt: 40 Wochenstunden (seit 1990)
- Schleswig-Holstein: 41 Wochenstunden, bei Schwerbehinderten 40 Stunden (ab 1. August 2006)
- Thüringen: 42 Wochenstunden, für Schwerbehinderte 40 Stunden; Beschäftigte, die Pflegebedürftige oder minderjährige Kinder tatsächlich betreuen, können eine Reduzierung auf 40 Stunden beantragen (seit 1. August 2005)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Allgemeines
[Bearbeiten] Verordnungen
[Bearbeiten] Bundesrecht
- Arbeitszeitverordnung Bundesbeamte
- Arbeitszeitverordnung Bahnbeamte (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Postbeamte
[Bearbeiten] Landesrecht
- Arbeitszeitverordnung Baden-Württemberg (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Bayern (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Berlin (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Brandenburg
- Arbeitszeitverordnung Hamburg
- Arbeitszeitverordnung Hessen
- Arbeitszeitverordnung Mecklenburg Vorpommern
- Arbeitszeitverordnung Niedersachsen
- Arbeitszeitverordnung Beamte NRW (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Polizeibeamte NRW (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Feuerwehrbeamte NRW (pdf)
- Arbeitszeitverordnung Rheinland-Pfalz
- Arbeitszeitverordnung Saarland
- Arbeitszeitverordnung Sachsen
- Arbeitszeitverordnung Sachsen-Anhalt
- Arbeitszeitverordnung Feuerwehr Sachsen-Anhalt
- Arbeitszeitverordnung Schleswig-Holstein
- Arbeitszeitverordnung Thüringen (pdf)
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |