Asylmissbrauch
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Asylmissbrauch ist der Versuch, Asyl und Asylverfahren zu benutzen, um andere Zwecke zu erreichen. Das primäre Ziel ist dabei der Aufenthalt im Asyl gewährenden Land. Dieser Aufenthalt wiederum soll in den meisten Fällen finanziellen Zwecken dienen, wie dem Bezug von Sozialleistungen oder der Aufnahme einer Beschäftigung.
Asylmissbrauchende Einwanderer geben oft falsche Informationen über ihre Person und Einreisegründe an, um den Status von Asylbewerbern zu erlangen und der Ausweisung oder Abschiebung zu entgehen. Der Staat steuert diesem Verhalten oft mit der Verschärfung der Asylgesetze entgegen. Die Asylmissbrauchsproblematik diente deshalb in Deutschland auch als Legitimierung zur Verschärfung des Asylrechts 1993 und des Fremdenpolizeigesetzes im Jahre 2006.
Einige politische Kreise, vornehmlich aus dem rechten Parteienspektrum, verwenden nach Ansicht ihrer Kritiker (vorwiegend aus dem linken Parteienspektrum) den Begriff Asylmissbrauch bisweilen, um der Gesamtheit aller Asylbewerber einen Missbrauch des Rechts auf einen Asylantrag bei Verfolgung im eigenen Land zu unterstellen. Weitergehende linke Kritik bezieht sich auf den Begriff an sich: Anstatt von Missbrauch des Rechts auf Asyl zu sprechen, sollte eher skandalisiert werden, dass Menschen das Recht verwehrt wird, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen.
Der größte Teil der Asylanträge wird unter dem Gesichtspunkt abgelehnt, dass oft asylunerhebliche Gründe für den Antrag angegeben werden, wie Arbeitslosigkeit und fehlende Perspektive im eigenen Land. In diesen Fällen handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, dies liegt in den Augen der zuständigen Behörden einen Asylmissbrauch nahe.
[Bearbeiten] Weblinks
- Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung des BMI in Deutschland
- Berichte zum Thema Asylmissbrauch der Schweizerischen Bundesbehörden
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