Asyl
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Unter der Bezeichnung Asyl (von griech. σῦλος, súlos, "beraubt" mit α privativum, d.h. "unberaubt" → "sicher") versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistatt bzw. Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung.
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[Bearbeiten] Begriffsgeschichte
Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel 4. Mose 35,6 erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten, und wurden bei der Aufteilung des Landes Israel an die Stämme institutionalisiert.
Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilgerer Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mussten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Zürich und die Schweiz waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitete "politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird.
Die bolschewistische Revolution und die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen wie aus Ungarn nach dem gescheiterten Aufstand 1956 oder nach der gewaltsamen Beendigung des Prager Frühlings 1968 aus der Tschechoslowakei. Flüchtlinge aus Ostblockländern erhielten in der BRD ohne Asylverfahren grundsätzlich den sogenannten Fremdenpass. Nur die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR übersiedelten, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.
Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6,19 Mio in Asien, 4,29 Mio in Afrika, 4,24 in Europa, 1,32 in Lateinamerika, 0,98 Mio in Nordamerika und 0,07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land.
In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.
[Bearbeiten] Asyl in Deutschland
Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Artikel 16 a Grundgesetz verankert ist.
Erste Entscheidungen zur Anerkennung politisch Verfolgter fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg, mit verschiedenen Außenstellen, u.a. am früheren Sitz in Zirndorf. Höchstzahlen an Asylanträgen, Anerkennungen und Anerkennungs-Prozentsätzen wurden – u.a. wegen der Balkan-Konflikte – in den Jahren 1993–1995 erreicht: 513.561 (´93), 25.578 (´94) und 9,0% (´95). Die Tiefststände lauten demgegenüber für das Jahr 2006: 30.759 / 251 / 0,8%. Die Zahlen erhöhen sich jedoch durch teilweise mehr als zehn Jahre dauernde gerichtliche Verfahren und werden um ein Mehrfaches übertroffen durch sog. Duldungen auf Grund von Abschiebehemmnissen wie auch der Genfer Flüchtlingskonvention.
[Bearbeiten] Asyl in Österreich
Asyl- wie Fremdenpolizeigesetz unterliegen in jüngster Zeit diversen Änderungen. Zugleich wurden sie von Menschenrechtsorganisationen kritisch kommentiert. Beispielsweise könnte der Tatbestand der "Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt" aus dem Fremdenpolizeigesetz zur strafrechtlichen Verfolgung der Verteidiger der Rechte Illegaler, aber in ihrem Heimatland Gefährdeter führen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ordnete im November 2005 in einem Fall die Aussetzung einer Abschiebung in ein Land an, in dem Folter und "schwere Menschenrechtsverletzungen" drohten.
[Bearbeiten] Asyl in der Schweiz
Das schweizerische Asylrecht kennt – im Gegensatz zum vielen anderen Ländern Europas – zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit 'ausgeschafft' (Schweizer Sprachgebrauch für abgeschoben) werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in deren Heimat ein Bürgerkrieg herrscht, oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde im Jahre 2006 durch eine vom Volk in einer Abstimmung bestätigte Gesetzesrevision verschärft. Eine wichtige Neuerung galt dem Grundsatz, dass auf das Gesuch von Asylbewerbern, die keine Papiere (Identitätskarte, Pass etc.) vorweisen konnten, nur eingetreten wird, wenn das Fehlen dieser Papiere glaubhaft begründet werden kann (Art. 32 Asylgesetz). Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig die Schweiz zu verlassen, so kann er gemäß neuem Asylgesetz bis zu zwei Jahren in die sogenannte Ausschaffungshaft genommen werden.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innerhalb einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen, tauchen sehr viele Ausländer unter und können dadurch in die Kriminalität geraten oder arbeiten ohne Arbeitsbewilligung und Sozialabgaben schwarz. Dies führt zur Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere"). Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele Sans-papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach.
[Bearbeiten] Literatur
- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion. Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Hans Wißmann, Zeev W. Falk, Peter Landau: Art. Asylrecht I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Alte Kirche und Mittelalter. In: TRE 4 (1979), S. 315–327
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001
[Bearbeiten] Siehe auch
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylmissbrauch
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung
- Freier Personenverkehr (EU)
- Kirchenasyl
- Klaus Blumentritt
- Zuwanderungsgesetz
[Bearbeiten] Weblinks
- Asylkoordination Österreich
- SOS Mitmensch (Österreich)
- Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)
- Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
- Das Schweizer Asylsystem in Detail
- Bundesamt für Migration (Schweiz)
- PRO ASYL (Deutschland)
- Flüchtlingsrat Berlin: Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Beratungsadressen für Flüchtlinge (Deutschland)
- www.asyl.net – Informationsverbund Asyl – Rechtsprechung, Materialien, Beratungsadressen (Deutschland)
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V., mit Regionalstellenadressen vor Ort (Deutschland)
- Kampagne für eine humanitäre Bleiberechtsregelung (Deutschland)
- Alternative News zum Thema Flüchtlinge, Asyl und Migration
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, mit Adressen der Ausländerbeauftragten der Bundesländer (Deutschland)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)
- www.ecoi.net - Herkunftsländerinfos weltweit vom European Country of Origin Information Network. Datenbank für AsylanwältInnen, FlüchtlingsberaterInnen und Behörden
- Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten
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