Auditeur
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Auditeur (frz. [odiˈtœʀ] = „Zuhörer; Zuseher“) war bei Militärgerichten der den Gerichtsherren beigegebene Rechtsgelehrte, welcher bei Untersuchungen das Technische des Rechtsgangs leitet, jedoch weder richterliche Befugnisse noch diejenigen eines Anwalts hatte. Im Deutschen Reich stand ein Generalauditeur an der Spitze des ganzen Militärjustizwesens. Außerdem gab es Korpsauditeure, Divisions-, Gouvernements- und Garnisonsauditeure.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel soweit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |