Diskussion:Aufzeichnungspflicht
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Als Anfang schlage ich erstmal eine Verschiebung vor: Aufzeichnungspflichten. Es ergibt sich nämlich aus mancher Vorschrift die Verpflichtung zur Aufzeichnung. Angefangen AO bis zum UStG betreffend die steuerlichen Aufzeichnungen und GmbHG und HGB zu den handelsrechtlichen Pflichten. Darüberhinaus könnte ich mir vorstellen, dass es noch andere Aufzeichnungspflichten (Medizin, Militär, Rechtsprechung, was weiß ich) gibt, die hier vereinigt werden könnten. --Omi´s Törtchen 02:42, 11. Feb 2006 (CET)