Ausbildungsordnung
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Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest.
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[Bearbeiten] Erarbeitung von Ausbildungsordnungen
Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern darüber.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.
[Bearbeiten] Ziele
Als Grundlage für die Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem § 4 BBiG, bzw. § 25 Handwerksordnung (HwO) die Ausbildungsordnungen. Diese sind juristische Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden.
[Bearbeiten] Inhalte
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:
- Dauer der Ausbildung. Diese sollte nicht mehr als 3,5 und nicht weniger als zwei Jahre betragen.
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird.
- Berufsbild. Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse und Fähigkeiten die erworben werden.
- Ausbildungsrahmenplan. Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.
- Prüfungsanforderungen. Inhalte der Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
[Bearbeiten] Rahmenlehrplan, Ausbildungsrahmenplan
In Bezug auf die neue/modernisierte Ausbildungsordnung, wird von den Sachverständigen der Länder ein Rahmenlehrplan für den neuen/geänderten Ausbildungsberuf erarbeitet. Der Rahmenlehrplan dient als Grundlage für den Berufsschulunterricht. Dieser Rahmenlehrplan ist jedoch nicht bindend, so das es hier auf Länderebene zu Anpassungen kommen kann. Vom Rahmenlehrplan ist der Ausbildungsrahmenplan zu unterschieden. Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
[Bearbeiten] Funktionen der Ausbildungsordnung sind
- rechtsverbindliche und didaktische Grundlage
- Grundlage der betrieblichen Ausbildungsplanung
- Sicherung bundeseinheitlicher Ausbildungsstandards und Prüfungsanforderung
- Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung
[Bearbeiten] Typen von Ausbildungstrukturen
- zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Monoberufe
- Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten oder
- Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Kern- und Wahlqualifikationen
- gestufte Ausbildung
- Stufenausbildung mit zwei oder drei Stufen
[Bearbeiten] Quelle
Berufsbildungsgesetz: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf