Ausländerausweis
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Der Ausländerausweis ist ein Ausweis, der für dauerhaft oder vorübergehend in der Schweiz lebende Ausländer ausgestellt wird.
- Der hellgraue Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an Ausländer aus dem EU / EFTA Raum mit und ohne Arbeitsvertrag für fünf Jahre erteilt und jeweils um fünf Jahr verlängert. Drittstaatsangehörigen wird der Ausweis für ein Jahr erteilt und jeweils um ein Jahr verlängert. Straftaten oder Fürsorgeabhängigkeit führen zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung.
- Der hellgrüne Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ermöglicht Ausländern aus dem EU / EFTA Raum sowie anerkannten Flüchtlingen, welche mindestens fünf Jahre, resp. Drittstaatsangehörigen, welche mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, den uneingeschränkten Aufenthalt.
- der rote Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) wird an Angehörige von Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen erteilt und ist an die Tätigkeit des Diplomaten verknüpft.
- Der braune Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) gilt für Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind.
- Der violette Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) gilt für Ausländer, die weniger als ein Jahr in der Schweiz arbeiten, studieren oder Praktika absolvieren.
Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten ebenfalls einen Ausländerausweis, sie dürfen ihren Wohnort in der Regel nicht verlassen:
- Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben, erhalten für die Dauer des Verfahrens den dunkelblauen Ausweis N.
- Einen blauen Ausweis F (Vorläufig Aufgenommene) erhalten ausländische Personen, die zwar keine Aufenthaltsbewilligung besitzen, deren Ausweisung aber unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) ist.
- Der hellblaue Ausweis S (Schutzbedürftige) wird an Bürgerkriegsflüchtlinge vergeben. Der Bundesrat bestimmt Beginn und Ende der Schutzbedürftigkeit.
Der aktuelle Ausländerausweis wird voraussichtlich 2008 durch einen Ausweis im Kreditkartenformat abgelöst.
[Bearbeiten] Weblink
- http://www.bfm.admin.ch/index.php?id=626 - Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz (Bundesamt für Migration)