Auslagen
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Unter Auslagen (auch: "in Vorleistung treten") versteht man die Gelder, die zur Erbringung einer Leistung oder Erfüllung eines Auftrages verwendet werden müssen, für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Bei der Abrechnung können diese Beträge gesondert, neben den anfallenden Gebühren oder Kosten, berechnet werden. Siehe Betriebsausgaben.
Ersetzt der Arbeitgeber Auslagen die der Arbeitnehmer für ihn getätigt hat, ist dieser Auslagenersatz steuerfrei.
Mit dem Begriff Auslagen bezeichnet man auch Verkaufsware, die in Kaufhausschaufenstern etc. präsentiert wird. Davon abgeleitet nennt man umgangssprachlich auch das Dekolleté eine „Auslage“.
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