Aut idem
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Der Begriff aut idem stammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich „oder das Gleiche“. Im deutschen Gesundheitswesen kommt ihm eine besondere Bedeutung zu, da er regelt, wie ein Apotheker mit einem ärztlichen Rezept umzugehen hat.
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[Bearbeiten] Konzept
Die ursprüngliche Funktion des Rezeptzusatzes diente dem Zweck, die rasche Versorgung eines Patienten mit Medikamenten auch dann sicherzustellen, wenn das im Rezept namentlich genannte Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist. Der Zusatz "aut idem" erlaubt es dem Apotheker in diesem Fall, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament auszuhändigen.
Auf einem Rezeptformular für Kassenpatienten dürfen bis zu drei Arzneimittel stehen. Am linken Rand enthält es untereinander drei "aut idem Kästchen", die der verschreibende Arzt ankreuzen kann.
Um nicht bundesweit neue Rezeptformulare drucken zu müssen, wurde die Bedeutung des "aut idem Kästchens" per Gesetz umgedreht. Nunmehr bedeutet ein Kreuzchen in diesem Kasten nicht mehr, dass auch ein anderes gleichwertiges Medikament vom Apotheker abgegeben werden kann, sondern dass kein anderes (billigeres oder teureres) Medikament gegeben werden darf.
Der zunehmende Zwang zur Kostensenkung im Gesundheitswesen führte dazu, dass der Rezeptzusatz bei Medikamentenverordnungen für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Funktion erhielt: Apotheken sind nunmehr bei der Abgabe ärztlich verordneter Medikamente verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt auf dem Rezept nur die Wirkstoffbezeichnung angegeben hat. Falls der Arzt namentlich ein teureres Arzneimittel verschrieben, jedoch die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Medikament nicht durch Kennzeichnung auf dem Rezept ausgeschlossen hat, so muss der Apotheker ebenfalls das preisgünstigere Mittel abgeben.
In der Realität funktioniert dieses Konzept leider nicht immer, wie der Skandal um Ratiopharm Ende 2005 zeigte: die sogenannte "Substitution", der Austausch des Medikaments trotz angekreuztem "aut-idem-Kästchens" geht oft in die andere Richtung. Anstelle des günstigen Medikaments wird ein wirkstoffgleiches teureres Medikament durch den Apotheker herausgegeben. Das Interesse des Apothekers zu dieser kostentreibenden Substitution liegt in den sogenannten "Naturalrabatten" begründet. Naturalrabatte sind "Nimm zwei zum Preis von einem" Rabatte der Hersteller an die Apotheker, der Apotheker zahlt nur ein Stück, kann aber nach Herausgabe an den Patienten zwei Rezepte bei der Krankenkasse abrechnen. Nur vergleichsweise sehr teure Generikaproduzenten (z.B. Ratiopharm, Stada, Hexal) können sich diese Rabatte leisten, während die wirklich preisgünstige (aber namentlich wenig bekannte) Konkurrenz systematisch aus dem Markt gedrängt wird.
[Bearbeiten] Umsetzung
Die genaue Umsetzung der aut idem-Regelung in die Praxis wurde zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Krankenkassen-Spitzenverbänden am 05. April 2004 mittels eines Rahmenvertrages vereinbart.
[Bearbeiten] Pflichten der Apotheke
- Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so stehen die drei günstigsten Arzneimittel, die der Verordnung entsprechen, zur Auswahl.
- Hat der Arzt die Ersetzung eines Medikamentes durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen, so stehen das verordnete und die drei preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl, sofern Packungsgröße, Wirkstärke und Einsatzgebiet identisch sind.
[Bearbeiten] siehe auch
Arzneimittelrichtlinien, Generika, idem