Rezept
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Ein Rezept (v. lat.: recipe „nimm“ [des Arztes], sowie das darauf folgende receptus „erhalten“ [des Apothekers]) ist eine Anleitung für die Mischung, Mischreihenfolge und Verarbeitung von Ausgangsstoffen, um ein bestimmtes Produkt zu erhalten. Rezepte gibt es in verschiedenen Fachbereichen:
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[Bearbeiten] Medizin
[Bearbeiten] Arzneiverordnung
Ein Rezept ist die formelle, d. h. schriftliche Aufforderung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes an die Apotheke zu einer Belieferung mit Arzneimitteln oder Hilfsmitteln. Die Apotheke unterliegt dem Kontrahierungszwang und muss die Verordnung unverzüglich beliefern. Rezepte im Sinne der Arzneiverordnung sind Urkunden. Somit können eigenmächtige Änderungen als Urkundenfälschung geahndet werden.
Während heutzutage meistens Fertigarzneimittel verordnet werden, waren es früher so gut wie immer individuell anzufertigende Arzneien. Dann enthielt das Rezept auch die Herstell- und Abgabevorschrift. Der Text begann mit Rp. (die lateinische Abkürzung für recipe „nimm“) gefolgt von einer detaillierten Anleitung; z. B. nimm 3 g von diesem, 40 g von jenem, mische, teile in 10 Portionen, gib es dem Patienten und instruiere ihn über die Dosierung. Der ganze Text war traditionell in Latein geschrieben, der traditionellen lingua franca der Gelehrten.
Paragraph 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) regelt, welche Angaben ein Rezept enthalten muss:
- Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden Person
- Datum der Ausfertigung
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
- Bezeichnung des Fertigarzneimittels, bzw. bei in der Apotheke herzustellenden Arzneimitteln deren Zusammensetzung nach Art und Menge sowie Gebrauchsanweisung
- Darreichungsform und abzugebende Menge
- Gültigkeitsdauer der Verschreibung
- die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder (bei elektronischen Verschreibungen) qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz
Bei tierärztlichen Verschreibungen sind zusätzlich anzugeben:
- Name des Tierhalters (anstelle der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist) und Art und Zahl der zu behandelnden Tiere
- die Dosierung pro Tier und Tag
- die Dauer der Anwendung
- bei Tieren zur Gewinnung von Lebensmitteln: Identität der Tiere, Indikation und die Wartezeit.
Für Rezepte für Praxisbedarf, Krankenhäuser, Einrichtungen des Rettungsdienstes, Bordapotheken von Luftfahrzeugen, Tierkliniken oder Zoos usw. gelten vergleichbare Vorschriften.
Man unterscheidet verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) und verschreibungsfreie (rezeptfreie) Arzneimittel. Nur letztere dürfen in der Apotheke ohne Vorlage eines Rezeptes abgegeben werden. In vielen Ländern ist ein ärztliches Rezept notwendig, damit dem Patienten oder der Patientin der Kaufpreis des Medikaments von den Kostenträgern erstattet wird.
In Deutschland ist ein Rezept allgemein 3 Monate gültig. Davon unberührt ist die Erstattungsfähigkeit durch die Kostenträger, die z. B. bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel 1 Monat (bzw. 2 Monate, sofern nach einer Rücksprache der Arzt der Abgabe zustimmt und dies auf dem Rezept vermerkt) beträgt.
- Eine Besonderheit stellt das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) dar. Dieses amtliche Formular mit gelben Deckblatt wird benötigt, um Betäubungsmittel zu verschreiben. Hierzu sind die Bestimmungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) zu beachten. Die Rezepte, die nur 7 Tage nach Ausstellungsdatum (also 8 Tage) lang gültig sind, sind mit einer Seriennummer versehen und werden in dreifacher Ausfertigung erstellt. Dabei verbleibt ein Exemplar beim Arzt, während der Patient die zwei anderen Exemplare in der Apotheke abgibt. Eines wird von der Apotheke 3 Jahre archiviert, während das andere zur Abrechnung mit den Krankenkassen verwendet wird.
[Bearbeiten] Heilmittelverordnung
Der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt kann nicht nur Arzneimittel, sondern ebenso bestimmte Behandlungsmaßnahmen (Heilmittel) verordnen. Die formelle, schriftliche Form bezeichnet man ebenfalls meistens als Rezept.
[Bearbeiten] Rezept und Kostenträger
- GKV-Rezept - Wer, wie die meisten Menschen in Deutschland, in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, erhält erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf einem „Kassenrezept“ verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab. Der Patient muss allerdings einen gesetzlich festgelegten Anteil selbst bezahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (Muster 16, auch „rosa Rezept“ genannt, für Arzneiverordnungen; Muster 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Eine Besonderheit ist das „grüne Rezept“, das mit dem Wegfall der Erstattungsfähigkeit nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel von Kassen- und Apothekerverbänden eingeführt wurde. Auf ihm kann der Arzt oder Zahnarzt nicht erstattungsfähige Mittel verordnen. Diese Verordnungspraxis soll dem Patienten verdeutlichen, dass auch rezeptfreie Arzneimittel ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.
- Rezepte für die Abrechnung mit sonstigen Kostenträgern – Das Muster 16 wird auch für die Abrechnung mit anderen Kostenträgern verwendet, z. B. Berufsgenossenschaften, Landesversicherungsanstalten, Freien Heilfürsorgen, Sozialbehörden, Bundeswehr usw.
- Privatrezept - Wer, wie Beamte und die meisten Selbstständigen sowie Angestellte mit einem Einkommen über einer bestimmten Höhe, nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält ein Privatrezept. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen zunächst selbst begleichen. Sofern er in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kann er dort anschließend die Erstattung beantragen. Je nach gewähltem Tarif fallen hierbei unterschiedlich hohe Eigenanteile an. Beamte erhalten einen Teil der Kosten über die sogenannte „Beihilfe“ erstattet. Das Privatrezept erfordert kein besonderes Format. Zum Teil werden blaue Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln.
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[Bearbeiten] Chemie
Ein in der präparativen Chemie sehr selten gebrauchter Begriff für Synthesevorschriften.
[Bearbeiten] Kochkunst
In der Kochkunst ist das Rezept eine Anleitung oder Vorschrift, die bestimmt, welche Zutaten nach bestimmten Verfahren zusammengegeben werden, um eine bestimmte Speise zuzubereiten. Dieses ist zumeist in Zutatenliste und Verfahrensanweisung aufgeteilt. Siehe dazu auch Kochrezept.
[Bearbeiten] Automatisierungstechnik
Ein Rezept in der Automatisierungstechnik ist eine Wertesammlung von Prozessparametern, die im funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen. Dabei steht ein Rezept meist für ein bestimmtes Produkt oder Produkttyp, den es zu produzieren gilt. Vorbereitete, gespeicherte Rezepte können im Bedarfsfall (z. B. einem Produktwechsel) aufgerufen werden. Diese Vorgehensweise unterstützt die gewollte Reproduzierbarkeit von Produktionsabläufen. Typischerweise werden Rezepte in Anlagen mit Batch-Betrieb eingesetzt und mit Rezeptursteuerungsystemen automatisch ausgeführt und verwaltet. Eine Rezeptur ist eine automatisierte Abfolge von Verfahrensschritten zur Herstellung eines Produkts. Diese Schritte sind z.B.: Befüllen, Rühren, Heizen u.a.. Zur Rezeptur gehört mindestens ein Parametersatz. Parameter sind z.B. Substanz, Gewicht, Rührerdrehzahl, Temperatur. Eine Rezeptursteuerung führt diese Rezepturen auf einer Produktionsanlage aus. Ein Beispiel:
Rezept Erdbeermarmelade
Rezepturschritt Parameter
Befüllen Erdbeeren, 100 g Befüllen Zucker, 900g Rühren 50 U/min Beheizen 65°C, 10 min. Abfüllen
[Bearbeiten] Problematik
Oft wird allgemein die Anleitung zur Lösung einer Aufgabe als Rezept bezeichnet. Die umgangssprachliche Redewendung „da gibt es kein Patentrezept“ bringt zum Ausdruck, dass es auf die Umstände ankommt.
Das grundlegende Problem von Rezepten ist die eingeschränkte Formalisierbarkeit von Wissen. Dies ist umso gravierender, je komplexer der Gegenstand und seine Wechselwirkung mit der Umgebung ist und gilt besonders für prozedurales Wissen.
[Bearbeiten] Weblink
Wikibooks: Kochbuch – Lern- und Lehrmaterialien |
Wikisource: Rezept – Quellentexte |