Bacchanalien
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Bacchanalien (lat.), die Bacchusfeste im antiken Rom waren ein Heiligtum, die von den Bacchanten und Bacchantinnen oft mit wildester Ausgelassenheit gefeiert wurden; siehe auch Dionysos. Diese Feste steigerten sich zu ausgelassenen, zügellosen Orgien, die im Jahre 186 v. Chr. schließlich durch den Senatus Consultum de Bacchanalibus, den Senatsbeschluss über die Bacchanalien, als der erste religiöse Skandal streng reglementiert wurden. Nach Berichten des Geschichtsschreibers Flavius und Titus Livius wurde der Skandal durch den Konsul Postumius aufgedeckt. Insgesamt wurden 7000 Frauen und Männer hingerichtet und die Bacchanalien in der Folge verboten.
Die römischen Bacchanalien waren aber ursprünglich kein römisches Ereignis; vielmehr entspricht Bacchus weitgehend dem griechischen Weingott Dionysos und die Bacchanalien den Dionysien, welche zumeist im März zu Beginn der neuen Vegetationsperiode stattfanden. Die Römer waren als große Moralisten bekannt und wehrten sich deshalb umso mehr,als die griechische Kultur immer mehr Einfluss in die römische nahm. Die Aufnahme der ausländischen Anschauungen war für sie ein Sittenverderbnis und eine Verletzung des römischen Nationalstolzes. Rom war gekränkt und fühlte sich machtlos der immer stärker werdenden Abhängigkeit von der griechischen Kultur gegenüber. Dies hatte verächtliche Äußerungen der Griechischen Bevölkerung im Römischen Reiche gegenüber zur Folge; so war zum Beispiel "Graeculi" (Griechlein) ein weit verbreitetes Schimpfwort.[1]
Ein wesentlicher Grund für die Exzesse der Bacchanalien war die Kombination großer Mengen Alkohol mit psychedelischen Substanzen wie halluzinogenen Pilzen und sogar Tollkirschen. Hinzu kam, dass der Mummenschanz der Bacchanalien eine zusätzliche enthemmende Wirkung hatte. So beschreibt Euripides in "Bacchae" die Teilnehmer als Zecher, die sich Felle und Häute überstreifen und Tierrollen übernehmen. Das Ritual hat in dieser Form starke Ähnlichkeiten mit schamanischen Traditionen.
Allgemein auch für ausgelassene Feste mit übermäßigem Genuss von Wein oder auch ausschweifende Lustbarkeiten, besonders Trinkgelage usw. im antiken Rom, die den griechischen Dionysien entsprachen.
Die Inschrift von Tiriolo (186 v. Chr.) stellt die Senatsbeschlüsse über die Bacchanalien dar, die Verbote bezüglich dieser Zusammenkünfte enthält. Hier wird deutlich, dass die Konsuln des römischen Staates das Bacchanalienverfahren als einen staatsbedrohlichen Verein ansahen und diesem somit alle Vereinsrechte, wie die Wahl eines Vorstehers oder die Gründung einer Vereinskasse, abgesprochen haben. Der römische Senat übernahm somit die vollständige Kontrolle.
Die Durchführung der Bacchanalien spiegelt einige Merkmale der römischen Religion zu dieser Zeit wieder. Die aktive Teilnahme an der Religion stand im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses.
- ↑ Titus Livius, ab urbe condita, 39, 8-19; Alfred Heuß, Römische Geschichte, 2. Auflage, Braunschweig 1964, S. 126.