Bad (Kurort)
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Bad als amtlicher Städtebeiname eines Kurortes ist ein geschütztes Prädikat.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland dürfen nur staatlich anerkannte Heilbäder in ihrem Namen auch den Titel Bad tragen.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich dürfen nur Heilbäder, Thermalbäder oder Luftkurorte diesen Titel tragen, wenn er dem Ort von der Landesregierung verliehen wurde.